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Wirbel um Hartz-IV-Studie: 132 Euro im Monat sollen reichen

zuletzt aktualisiert: 04.09.2008 - 17:31

Frankfurt/Main (RPO). Eine Studie zum Hartz-IV-Regelsatz sorgt für großen Wirbel. Zwei Wissenschaftler der TU Chemnitz haben einen Mindestbedarf für Sozialleistungsempfänger errechnet. Ergebnis: Zur Existenzsicherung soll bereits ein Betrag von monatlich 132 Euro reichen.

 Foto: ddp, ddp
Foto: ddp, ddp

Tabu sind in dem Fall Alkohol und Tabak. Für Kultur, Freizeit und Unterhaltung steht lediglich ein Euro zur Verfügung. Kommunikation wird mit zwei Euro veranschlagt. Maximal gerechtfertigt wären 278 Euro für den Lebensunterhalt ohne Miete und Energiekosten, heißt es in der Studie, die in der "Zeitschrift für Wirtschaftspolitik" veröffentlicht wurde. Nach Meinung der Autoren bekommen Sozialleistungsempfänger derzeit mehr als ihr Existenzminimum finanziert.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband reagierte empört auf die Studie. Er bezeichnete sie als völlig indiskutabel. Hartz-IV-Experte Rudolf Martens sagte der Nachrichtenagentur AP, das Ganze erinnere an die Armenfürsorge um 1900. Ein Kind würde nach diesen Berechnungen gerade einmal 79 Euro bekommen. "Das ist in etwa der monatliche Bedarf eines Hundes in einem Tierheim."

Als pseudowissenschaftlich und zynisch bezeichnete der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Studie. Die ohnehin schon großen Unterschiede zwischen Reich und Arm würden sich durch weitere Kürzungen massiv verschärfen, hieß es in einer Erklärung des Bundesvorstandes.

Etwa 8,3 Millionen Menschen in Deutschland erhielten Ende 2006 existenzsichernde Hilfen, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Im Verlauf des Jahres gab der Staat für die soziale Mindestsicherung insgesamt 45,6 Milliarden Euro aus. Zu den Transferleistungen zählen dem Bundesamt zufolge mit 7,3 Millionen Empfängern vor allem Hartz IV.

Auch eine Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) befasst sich mit den Hartz-IV-Empfängern. Ergebnis: Lohnzuschüsse an Unternehmen verhelfen Hartz-IV-Empfängern zu erheblich besseren Beschäftigungschancen. Demnach hatten 70 Prozent der Hartz-IV-Empfänger, bei deren Löhnen Zuschüsse an die Arbeitgeber gewährt wurden, 20 Monate nach Beginn dieser Förderung eine reguläre Beschäftigung. In der Vergleichsgruppe ungeförderter Arbeitsloser waren es dagegen weniger als 30 Prozent.

Die größte Wirkung erzielten die sogenannten Eingliederungszuschüsse in der Regel bei den Arbeitslosen, die zum Beispiel wegen ihres Alters oder der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit besondere Vermittlungshemmnisse aufwiesen. Die Zuschüsse dienten allerdings keinewegs als Mittel zur Senkung der Arbeitslosigkeit, warnten die IAB-Forscher. So bestehe die Gefahr von Missbrauch, indem Arbeitgeber beispielsweise Arbeitslose nur für die Dauer der Förderung beschäftigten.

Quelle: ap

 
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