Alle Eltern, die ab dem 1. Januar 2007 ein Kind bekommen. Wer vor der Geburt des Babys kein eigenes Einkommen hatte, erhält voraussichtlich einen Sockelbetrag von 300 Euro. Das heißt, auch Hausfrauen, die ihr zweites oder drittes Kind erwarten, zwischenzeitlich aber nicht erwerbstätig waren, haben Anrecht auf den Mindestbetrag.
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