Haftstrafe ohne Bewährung
Junger Syrer wegen Terrorplänen verurteilt

Die Jugendstrafe für den jungen Flüchtling wurde am Mittwoch nicht zur Bewährung ausgesetzt - was laut einem Gerichtssprecher ungewöhnlich ist. "Die Kammer war der Überzeugung, dass der Angeklagte ein Gefährder war und ein Gefährder ist." Auch der Vorsitzende Richter Michael Eckstein sagte: "Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte ein Gefährder war und dies vor seiner Umgebung verschleiern konnte." Das Gericht sieht bei dem Mann Fluchtgefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ans Tageslicht gekommen waren die Terrorpläne des Mannes, der vor rund drei Jahren als Flüchtling nach Deutschland eingereist war, zufällig. Als Polizisten im vergangenen Sommer wegen anderer Straftaten seine Wohnung in Pegnitz bei Bayreuth durchsuchten, entdeckten sie Propagandamaterial der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), Videos von Hinrichtungen, Anleitungen zum Bombenbau und ein kinderpornografisches Video.
In der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft München hieß es zudem: "Spätestens Mitte Juni 2016 fasste der Angeschuldigte den Entschluss, in Deutschland oder Syrien einen Terroranschlag zu begehen, bei dem möglichst viele Menschen getötet werden sollten."
Bekennervideo und Film zum Bombenbau
Auf dem Handy des Syrers war nach Worten eines Polizisten darüber hinaus ein Bekennervideo des Attentäters von Ansbach gespeichert. Bei dem Bombenanschlag im Juli 2016 waren 15 Menschen teils schwer verletzt worden. Der syrische Attentäter kam ums Leben. Der IS reklamierte den Anschlag für sich.
Der Angeklagte rechtfertigte die Funde damit, dass er täglich mehrere Tausend Messenger-Nachrichten auf sein Handy bekomme. Ein Video zur Bombenherstellung habe er geöffnet, ohne zu wissen, was sich hinter dem Link verbarg. Es habe ihn auch nicht interessiert. Den Besitz des kinderpornografischen Materials gab er zu.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert, die Verteidigung vier Wochen Jugendarrest.
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