Formulare und Unisex-Toiletten Was das Urteil zum dritten Geschlecht bedeuten könnte

Düsseldorf · Die Entscheidung aus Karlsruhe für eine dritte Geschlechtskategorie wird von Intersexuellen gefeiert. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung finden. Das könnte in der Praxis Änderungen für alle Bürger bedeuten – von Formularen bis hin zu öffentlichen Toiletten.

Die Entscheidung aus Karlsruhe für eine dritte Geschlechtskategorie wird von Intersexuellen gefeiert. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung finden. Das könnte in der Praxis Änderungen für alle Bürger bedeuten — von Formularen bis hin zu öffentlichen Toiletten.

Rund 80.000 Menschen in Deutschland sind intersexuell, sie lassen sich nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen. Dass es im deutschen Geburtenregister trotzdem nur diese beiden Kategorien gibt oder die Angabe offen bleiben muss, ist laut Bundesverfassungsgericht diskriminierend und verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte Intersexueller. Künftig muss es einen dritten Geschlechtseintrag im Geburtenregister geben - oder der Gesetzgeber verzichtet ganz auf den Eintrag.

Bis Ende 2018 muss nach dem Willen der höchsten deutschen Richter eine neue, verfassungskonforme Regelung her. Doch was genau würde das in der Praxis bedeuten? In welchen Bereichen - die alle Menschen betreffen -, muss es Änderungen geben? "Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf", sagt der Verwaltungsjurist Wilhelm Achelpöhler aus Münster. Konkret beziehe sich das Urteil auf das Personenstandsregister und die dauerhafte Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht. "Die Richter haben damit aber einen Maßstab vorgegeben, der prinzipiell für alle staatlichen Regelungen gilt, die ans Geschlecht anknüpfen."

Und das ist ein weites Feld. "Die Frage ist, was der Gesetzgeber jetzt daraus macht", sagt Moritz Schmidt von der Kampagne "Dritte Option", die den/die intersexuelle Kläger/in Vanja vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt hat. "Wir hoffen, dass der Geschlechtereintrag nun entweder abgeschafft wird, oder eine Option kommt, gegen die man nicht sofort wieder klagen muss, weil sie zu eng gefasst ist", sagt Schmidt. Es gehe um alle Bereiche, in denen nach Geschlecht sortiert wird. Einige Beispiele:

  1. Geschlechtsangleichungen
  2. Am drängendsten ist laut Schmitz die Einführung eines Verbots von geschlechtsangleichenden Operationen bei Kleinkindern. Pro Jahr gibt es noch immer rund 1500 solcher medizinischer Eingriffe - obwohl schon seit 2013 die gesetzliche Möglichkeit besteht, den Eintrag im Geburtenregister offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist. "Das ist der wichtigste Punkt, eine solche OP greift in die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen ein", sagt Schmitz.
  3. Behördenpapiere
  4. Hier dürften die Änderungen allen besonders schnell ins Auge fallen: Wo in amtlichen Formularen bislang nur die Kategorien "Frau" und "Herr" auftauchen, wird es künftig einen dritten Eintrag geben müssen, zum Beispiel "inter/divers" oder "anderes". Oder aber, es wird ganz auf diese Angabe verzichtet. "Das Problem ist, dass der Prozentsatz der betroffenen Menschen relativ klein ist und das Ganze in der Verwaltung handhabbar sein muss", sagt Achelpöhler.
  5. Online-Formulare
  6. Bei Formularen im Netz wird es für Intersexuelle und Trans-Menschen schwierig, wenn sie die Anrede wählen müssen. Tun sie das nicht, kommt meist eine Fehlermeldung, das Online-Formular lässt sich nicht abschicken. "Vieles wirkt für Nichtbetroffene wie eine Lapalie, zum Beispiel die Angabe des Geschlechts beim Bestellen einer Pizza. Aber für die Betroffenen summiert sich das", sagt Schmitz. Wer einmal eine Woche lang darauf achte, werde merken, wie oft man im Alltag eine Entscheidung zu seinem Geschlecht treffen muss.
  7. Wirtschaftsförderung und Quoten
  8. Laut Achelpöhler unterscheidet sich bei manchen Förderprogrammen die Höhe der Summe je nach Geschlecht. Problematisch sieht der Verwaltungsjurist auch die Quotenregelungen für Aufsichtsräte. "Ich könnte mir vorstellen, dass in diesen Bereichen nachjustiert werden muss", sagt er. Auswirken könnte sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch auf Vorgaben in bestimmten Berufen, etwa die unterschiedlichen vorgeschriebenen Mindestgröße von weiblichen und männlichen Polizeibeamten.
  9. Toiletten
  10. Interessant dürfte die Diskussion darum werden, ob es künftig bei öffentlichen Toiletten eine Anpassung geben muss. Hier machen andere Länder vor, wie es gehen könnte. "In den USA zum Beispiel ist das sehr entspannt", sagt Schmitz: Es gebe Unisex-Toiletten sowie solche ausschließlich für Frauen. Denn viele Frauen wünschten sich weiterhin Frauentoiletten, weil sie Angst vor Übergriffen hätten. "Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, das so zu ändern, dass dem Wunsch nach Schutz nachgekommen wird und trotzdem alle eine Toilette haben, in die sie gehen können, ohne rausgeschmissen zu werden", sagt Schmitz. Weitere Beispiele seien Kaufhäuser mit der Sortierung der Kleidung nach Frauen und Männern, getrennter Sportunterricht an Schulen oder die Organisation des Leistungssports insgesamt.

Dass die Änderungen in allen diesen Bereiche zügig eingeführt werden, ist unwahrscheinlich. "Das wird wohl nicht ganz oben auf der Agenda der neuen Regierung stehen", sagt Schmitz. Dadurch, dass so viele Bereiche betroffen sind, werde es wohl eher ein jahrelanger Prozess sein. So sieht das auch Achelpöhler: "Wenn dann jemand sagt, ich fühle mich hier benachteiligt, hier wehre ich mich gegen, dann müssen diese Fälle nach und nach aufgerollt werden."

(oko)
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