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Hartz-IV-Sätze: Ein Urteil und die Folgen

VON BIRGIT MARSCHALL, ULRIKE WINTER UND EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 09.02.2010 - 20:34

(RP) Die Karlsruher Richter hatten ihr Urteil zu den Hartz-IV-Sätzen kaum gefällt, schon begann der Wettlauf um die Interpretation. Absehbar ist: Die Regelsätze für Kinder müssen neu berechnet werden ­ noch in diesem Jahr.

Das Bundesverfassungsbericht ist im Berliner Regierungsviertel gefürchtet für die harten Nüsse, die es der Politik zu knacken gibt. Auch der jüngste Spruch aus Karlsruhe hat weitreichende Folgen.

Politik Schon bis Jahresende muss Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Berechnung der Hartz-IV-Sätze auf eine neue Grundlage stellen, so die Richter. Die Regelsätze müssten sich am „menschenwürdigen Existenzminimum”orientieren.

Bisher sei dieses auf verfassungswidrige Weise ermittelt worden, da die Regierung teilweise willkürliche prozentuale Abschläge vorgenommen habe. Die neue, verfassungsgemäße Berechnung wird sich im Herbst an der so genannten Verbrauchsstichprobe orientieren, bei der alle fünf Jahre 60.000 Haushalte auf ihre Konsumgewohnheiten untersucht werden.

Arbeitsministerin von der Leyen muss dabei den Bedarf für Kinder erstmals gesondert ermitteln lassen. Bislang erhielten die Kinder nur einen Prozentsatz von dem, was Erwachsene bekamen. Eingerechnet war dabei beispielsweise auch Geld für Alkohol und Zigaretten, es fehlten aber Ausgaben für Windeln oder das zweite Paar Schuhe für schnell wachsende Kinderfüße. Experten rechnen künftig mit höheren Regelsätzen für Kinder. Sie erhalten bislang je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro monatlich. Von der Leyen betonte gestern, bei der anstehenden Reform vor allem höhere Sachleistungen zu prüfen.

Hartz-IV-Familien Ginge es nach den Sozial- und Familienverbänden oder den Grünen, dann folgt aus dem Urteil, dass die Sätze für alle 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger steigen müssten. Die Grünen wollen den Satz für Erwachsene von 359 auf 420 Euro erhöhen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband schätzt den monatlichen Bedarf von Erwachsenen auf 440 Euro pro Monat. Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren veranschlagt der Verband 276 Euro, für Sechs- bis 13-Jährige 332 Euro und für 14- bis 17-Jährige 358 Euro. Tatsächlich erhalten Kinder dieser drei Altersklassen derzeit 215, 251 beziehungsweise 287 Euro pro Monat.

Erwerbstätige Familien Sollte es trotz der Widerstände in der Koalition zu einer Anhebung der Hartz-IV-Sätze kommen, müsste voraussichtlich das steuerliche Existenzminimum angehoben werden. Folglich müssten Steuerfreibeträge und Kindergeld steigen. Familienministerin Kristina Köhler (CDU) mahnte: „Wir müssen auch die Familien im Blick behalten, die ihr Einkommen und ihr Existenzminimum Monat für Monat ohne staatliche Leistungen erwirtschaften müssen.”

Kommunen Städte und Gemeinden, die mit etwa zwölf Milliarden Euro jährlich für die Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern aufkommen, fürchten, dass der Bund mögliche Erhöhungen die Sätze auf sie abwälzen könnte. Sie warnten eindringlich vor einer Anhebung.

Bundeshaushalt Die Transferleistungen für Hartz-IV-Empfänger werden aus dem Bundesetat finanziert. Höhere Ausgaben für Kinder im Hartz-IV-System dürften den Etat 2011 voraussichtlich mit einem niedrigen einstelligen Milliardenbetrag belasten, schätzen Haushaltsexperten. „Die Folgen des Urteils für den Haushalt sind überschaubar. Ich hatte Schlimmeres befürchtet”, sagte der Chef-Haushälter der Unionsfraktion, Norbert Barthle, unserer Redaktion.


Quelle: RP

 
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Autor: Andreas Bu | 10.02.10 18:02 (1/25)
@frisi
''Ich denke, man sollte sich zunächst mal darüber im klaren werden, wo man im Haushalt kürzen kann '' Das findet man sehr leicht raus. Einfach mal die Berichte des Bundesrechnungshofes oder...
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Autor: Senatssekretär | 10.02.10 17:05 (2/25)
Versicherung und Sozialhilfe zusammengelegt, Versicherung geküzrt!
@Spaltpilz / Datum: 10.02.10 16:29 Falsche Sicht Spaltpilz, du allein erarbeitest allein meine empfangene Leistungen? Über Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt und die Versicherung generell...
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Autor: Spaltpilz | 10.02.10 16:29 (3/25)
Falsche Sicht
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden und dass die heutigen Regelleistungen für Alleinstehende, erwachsene Partner und Kinder ''nicht...
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