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Schonvermögen wird verdreifacht: Geteiltes Echo auf Hartz-Änderungen

zuletzt aktualisiert: 15.10.2009 - 10:50

Berlin (RPO). Während sich Union und FDP in Sachen Steuerreform noch streiten, gelten Verbesserungen für Hartz-IV-Empfänger als sicher. Die wesentliche Änderung: Das Schonvermögen wird verdreifacht, damit Arbeitslose ihre private Altervorsorge nicht aufzehren müssen. Lob kommt von Arbeitsgeberpräsident Dieter Hundt. Das "Erwerbslosen Forum Deutschland" spricht indes von einer Nullnummer.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt lobt die Pläne der künftigen Koalition. Foto: ddp
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt lobt die Pläne der künftigen Koalition. Foto: ddp

Im Wesentlichen verständigte sich die Koalition am Mittwoch auf drei wesentliche Änderungen:

  • Das Schonvermögen für Langzeitarbeitslose wird verdreifacht. Pro Lebensjahr sind damit 750 Euro geschützt. Bei einem 60-jährigen Arbeitslosen wären dies also 45.000 Euro. Bisher beträgt diese Summe lediglich 15.000 Euro. Der Betreffende muss das Geld jedoch so angelegt haben, dass es zum errechneten Renteneintritt tatsächlich zur Verfügung steht.


  • Auch Wohneigentum wird als Beitrag zur Rentenversicherung deutlich aufgewertet. Eigentumswohnungen und Häuser sollen künftig nicht mehr auf die Arbeislosengeldansprüche angerechnet werden. Dies gilt, solange die Wohnfläche nicht 120 Quadratmeter (Wohnung) und 130 Quadratmeter (Haus) nicht überschreitet.


  • Auch bei den Zusatzverdiensten sollen Arbeitslose künftig besser gestellt sein. Hartz-IV-Empfänger sollen mehr Geld durch Nebenjobs dazuverdienen dürfen, ohne dass dies auf ihre Bezüge angerechnet wird. Bisher sind dies maximal 100 Euro. Die genaue Höchstsumme für Zuverdienste soll allerdings erst in den kommenden Verhandlungen bestimmt werden.

Erwerbslosen Forum: "Nullnummer"

Union und FDP stoßen mit ihren geplanten Änderungen auf geteiltes Echo. Überwiegend kritische Reaktionen kommen vom "Erwerbslosen Forum Deutschland". Zwar begrüßte Sprecher Martin Behrsing grundsätzlich die Verdreifachung des Schonvermögens. Allerdings verfüge lediglich die Minderheit der Arbeitslosen über derartige Ersparnisse. "Die zukünftige Koalition verkauft Erwerbslosen und von Hartz-IV-Bedrohten eine Verbesserung, die fast gar nicht zur Anwendung kommt", urteilt Behrsing.



Die Änderungen beim Wohneigentum lobte der Sprecher hingegen als längst überfälligen Schritt. Allerdings sollten auch Regelungen für Arbeitslose gefunden werden, die ihr Eigentum bereits nach der alten Regelung verloren haben. Scharfe Kritik hagelt es hingegen für das Vorhaben, dass Mietzahlungen künftig direkt von der Behörde an den Vermieter überwiesen werden sollen. Das "Erwerbslosen Forum Deutschland" spricht von einer Stigmatisierung.

Hundt: "Anhebung ist richtig"

Ein deutliches Lob kommt hingegen von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. "Eine Anhebung des unwiderruflich auf Altersvorsorge beschränkten Schonvermögens ist richtig", sagte Hundt am Donnerstag der "Stuttgarter Zeitung". Hundt begrüße zudem, dass sich Schwarz-Gelb geeinigt hatte, das Kombi-Einkommen beim Arbeitslosengeld II weiterzuentwickeln.

Dies könne verhindern, dass auch zukünftig Arbeitslose ein Leben mit Minijob und Transferleistung einrichten. Das Ziel von Arbeitsmarktpolitik müsse Vollbeschäftigung bleiben, so Hundt.

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Quelle: csi

 
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Autor: muensterland1 | 16.10.09 18:20 (1/20)
Grundsicherung für alle
Ich hatte nach nur einem Jahr meinen Riester-Vertrag gekündigt,weil zum einen die Versicherungsgesellschaft Jahr für Jahr eine Prämie von den geleisteten Einzahlungen kassiert und zum anderen...
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Autor: Ulenspiegel | 15.10.09 19:20 (2/20)
Nullnummer
== Das ''Erwerbslosen Forum Deutschland'' spricht indes von einer Nullnummer. == Immer diese Doppelplusgutsprache...
Kommentar lesenswert? (7)   Weiterlesen und bewerten

Autor: Peter der Beste | 15.10.09 18:39 (3/20)
Lob kommt von Arbeitsgeberpräsident Dieter Hundt.
Klar, das Herr Hundt die Änderung lobt, bekommen die Arbeitgeber dadurch doch die Gesetzliche Möglichkeit, weiterhin Mindestlöhne zu zahlen und ganz legal Ganztagskräfte abzubauen. Es ist beschämend,...
Kommentar lesenswert? (9)   Weiterlesen und bewerten

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