Berlin (RPO). Der Kölner Kardinal Joachim Meisner und der Grünen-Politiker Volker Beck haben ihren Streit um den Begriff "Hassprediger" vor Gericht beigelegt. Sie wollen sich außergerichtlich einigen. Beck hatte im Oktober den Geistlichen einen "Hassprediger" genannt, worauf ihn Meisner verklagte.
Der Kölner Kardinal Joachim Meisner. Foto: AP, ASSOCIATED PRESS
Am Dienstag nahm Meisner die einstweilige Verfügung sowie die Hauptsacheklage gegen Beck zurück, wie der Grünen-Politiker mitteilte. Danach hat Meisner am Dienstag die Einstweilige Verfügung sowie die Hauptsacheklage gegen Beck zurückgenommen, wie der Grünen-Politiker anschließend mitteilte. Auch trage Meisner alle Anwalts- und Gerichtskosten beider Parteien vor den Landgerichten Berlin und Köln.
Das Erzbistum Köln hatte im Oktober vergangenen Jahres beim Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen Beck erwirkt, nachdem dieser den Kardinal als "Hassprediger" bezeichnet hatte. Der Bundestagsabgeordnete reagierte mit dieser Formulierung auf eine Predigtäußerung des Kardinals, der mit Blick auf die zunehmend legalisierten eheähnlichen Gemeinschaften gesagt hatte: "Die sogenannten alternativen Modelle menschlichen sexuellen Zusammenlebens sind aber unwahr und darum für den Menschen im Kern verderblich. Die Menschheit richtet sich hier selbst zugrunde".
Nach öffentlicher Kritik auch aus der eigenen Partei war Beck von der Formulierung "Hassprediger" abgerückt und hatte erklärt, dass er den Begriff nicht mehr in diesem Kontext zu verwenden beabsichtige. In der jetzt getroffenen Vereinbarung heißt es dazu von Beck, er halte seine inhaltliche Kritik an Meisners Predigt aufrecht, werde aber den Begriff "Hassprediger" in diesem Zusammenhang nicht mehr benutzen.
Quelle: afp