NS-Opfer: Früherer NS-Richter gehört nicht in Bundesversammlung: Protest gegen Filbinger als Wahlmann

zuletzt aktualisiert: 19.05.2004 - 15:49

Berlin (rpo). Der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Hans Filbinger geht für die CDU als Wahlmann in die Wahl des Bundespräsidenten am Sonntag. Damit löst er wegen seiner NS-Vergangenheit Proteste aus.

Ob Horst Köhler über die Entsendung Filbingers als Wahlmann so glücklich ist? Foto: AP
Ob Horst Köhler über die Entsendung Filbingers als Wahlmann so glücklich ist? Foto: AP

Vertreter der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und des Auschwitz-Komitees demonstrierten am Mittwoch gemeinsam mit PDS-Politikern vor dem Brandenburger Tor in Berlin gegen die Berufung des 90-jährigen früheren NS-Marinerichters in die Bundesversammlung. Die Nominierung Filbingers sei eine Zumutung für alle, "die unter dem Hitler-Faschismus gelitten haben", erklärte die PDS-Wahlfrau Katja Kipping. Kritik kam auch von den Grünen.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes warnte, mit Filbinger ziehe in die Bundesversammlung der "Geist eines Unbelehrbaren" ein, "der aus der deutschen Geschichte nichts gelernt hat". Der Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck bezeichnete es als "unverständlich", welches Signal die CDU mit der Nominierung Filbingers aussenden wolle. Es sei verwunderlich, dass CDU-Chefin Angela Merkel "hier nicht die Reißleine zieht", sagte Beck der Nachrichtenagentur AFP.

Filbinger hatte 1978 als Ministerpräsident zurücktreten müssen, weil er seine Beteiligung an Todesurteilen als Marinerichter kurz vor Kriegsende mit dem Satz verteidigte: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein." In die Bundesversammlung, die am Sonntag den Nachfolger von Bundespräsident Johannes Rau wählt, wurde er von der CDU Baden-Württemberg entsandt.


 
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Autor: luckydus | 21.05.04 11:10 (1/1)
Merkwürdig....
Ich halte es mit Sicherheit auch nicht für Richtig, Herrn Filbinger in die Bundesversammlung zu schicken (wobei sicher bei anderen Entsandten evtl. auch mal zu klären wäre, ob deren Nominierung...
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