Umstrittene Hartz-IV-Studie: Reichen 132 Euro im Monat zum Leben?

VON JUDITH CONRADY - zuletzt aktualisiert: 05.09.2008 - 13:50

Düsseldorf (RPO). Eine Studie sorgt für wütende Proteste bei Hartz-IV-Empfängern und Wohlfahrtsverbänden: Zwei Wissenschaftler der TU Chemnitz haben berechnet, dass Empfänger von Sozialleistungen theoretisch von 132 Euro im Monat leben könnten. Was ist dran an der umstrittenen Studie?

Friedrich Thießen, Professor an der TU Chemnitz und Autor der Studie, scheint ein wenig geschockt über den Wirbel, den seine Veröffentlichung ausgelöst hat. Er hat der Zusammenfassung seiner Studie eine Präambel vorausgestellt, in der er betont, er habe nicht gefordert, der Hartz-IV-Regelsatz müsse gekürzt werden.

Dennoch: Eins der Ergebniss der Studie lautet "Die Hartz-IV-Gelder sind nicht zu niedrig, sondern eher zu hoch". In der Untersuchung geht es darum, wieviel Geld Hartz-IV-Empfängern zustünde, wenn sich die Höhe des Satzes strikt an den Gesetzen orientierte. Dabei haben die Autoren der Studie zwei verschiedene Berechnungsmethoden gewählt. Einmal wählen sie eine sehr strenge Auslegung der gesetzlichen Regelungen (Minimumsfall), einmal eine eher großzügigere (Maximumsfall).

Bei einer engen Interpretation der Gesetze, so die Wissenschaftler, wären zum Beispiel Tabak und Alkohol für Hartz-IV-Empfänger tabu, weil sie eine gesundheitsschädliche Wirkung haben und weil von "Hilfe zur Selbsthilfe", wie sie der Gesetzgeber für Bedürftige fordert, hier nicht die Rede sein könne.

Ein Euro pro Monat für Freizeit und Kultur

Bei Kleidung halten die Autoren der Studie bestimmte Kleidungsstücke (Bademantel, Bademütze, Anzug) und einen Regenschirm für verzichtbar. Besteck, so die Wissenschaftler, bräuchten Bedürftige den Gesetzen nach streng genommen nur in einfacher Ausführung, auch wenn dann keine Gäste bewirtet werden könnten. Für Freizeit, Unterhaltung und Kultur ist nur ein Euro pro Monat eingeplant.

Die etwas großzügigere Auslegung der Gesetze sieht vor, dass Hartz-IV-Empfänger auch die Möglichkeit erhalten sollen, am kulturellen Leben teilzunehmen. Deshalb liegt der Satz für Freizeit, Unterhaltung und Kultur hier deutlich höher (bei 14 Euro) und Hartz-IV-Empfänger hätten zum Beispiel auch Anspruch auf mehr als einen Satz Geschirr, damit sie Besucher zum Essen einladen können.

Bei beiden Berechnungsarten, also auch beim Maximumsfall, liegt der Satz, den Bedürftige bekommen würden, unter dem heutigen Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger. Trotzdem, so ein Fazit der Studie, wird das soziale System häufig nicht als gerecht empfunden. Der Grund: Den Beziehern von Sozialleistungen werde zwar verhältnismäßig viel Geld gezahlt, doch trotzdem fehlten ihnen Arbeit und Anerkennung.

Wie viel Geld Hartz-IV-Empfängern nach beiden Berechnungsformen zustünde, sehen Sie in unserer Übersicht.


 
Artikel der Rubrik Politik
 
Verlinken Sie auf diesen ArtikelVerlinken Sie auf diesen Artikel
 
 
Autor: RolandHelmrich | 06.09.08 12:08 (1/12)
Ich schlage vor,
dass man den Autoren der Studie das Gehalt auf besagte 132 € kürzt und nach 2 Monaten mal nachfragt, was sie zum Essen und Trinken ausgegeben haben bzw. ob diese Ernährung noch in irgendeiner...
Kommentar lesenswert? (1)   Weiterlesen und bewerten

Autor: Chaoskopp | 05.09.08 16:49 (2/12)
@Atze07
Das ist sicher richtig, aber die Industrialisierung wird sich nur schwerlich rückgängig machen lassen. Und ehrlich gesagt möchte ich auch nicht leben wie ein Waldschrat. Auch eine moderne Industriegesellschaft...
Kommentar lesenswert?   Weiterlesen und bewerten

Autor: Chaoskopp | 05.09.08 16:37 (3/12)
@tofeel
Die Unternehmen fallen nicht drauf rein. Die machen das absichtlich, weil Leiharbeiter nicht in ihren Bilanzen auftauchen. Also haben sie mit ''wenigen'' Beschäftigten einen guten Gewinn erzielt...
Kommentar lesenswert? (1)   Weiterlesen und bewerten

Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:



 
BLOGEINTRÄGE ZU DIESEM ARTIKEL

powered by
google
Fragen, Kritik, Ideen? Schreiben Sie uns!
FOTOSTRECKEN POLITIK
Karlsruhe hat entschieden: Die bislang angewandte Berechnung der Hartz-IV-Sätze verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Grund zum Jubeln gibt es für die Millionen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen aber vorerst nicht. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:
Was Hartz-IV-Empfänger nun beachten sollten
Karlsruhe hat entschieden: Die bislang angewandte Berechnung der Hartz-IV-Sätze... mehr 
 
Karlsruhe hat entschieden: Die bislang angewandte Berechnung der Hartz-IV-Sätze verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Grund zum Jubeln gibt es für die Millionen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen aber vorerst nicht. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:
Was Hartz-IV-Empfänger nun beachten sollten
Karlsruhe hat entschieden: Die bislang angewandte Berechnung der Hartz-IV-Sätze... mehr 
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber seit seiner Gründung 1950 mehrfach auf die Finger geklopft. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen der vergangenen Jahre.
Wenn Karlsruhe die Politik repariert
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber seit seiner Gründung... mehr 
Mehrere hundert Menschen haben am Samstagnachmittag in München an einer Protestkundgebung gegen die Sicherheitskonferenz teilgenommen.
Demonstrationen gegen Münchner Sicherheitskonferenz
Mehrere hundert Menschen haben am Samstagnachmittag in München an einer... mehr 
Parlamentspräsidentin Regina van Dinther wurde am 15. Mai 1958 in Wengern geboren. Im Landtag sitzt die CDU-Politikerin seit dem 31. Mai 1990.
Wer ist Regina van Dinther?
Parlamentspräsidentin Regina van Dinther wurde am 15. Mai 1958 in Wengern... mehr 
 
Anzeige
KREDITRECHNER

Kreditangebote im Vergleich

Mit unserem Kreditrechner können Sie aus über 100 Krediten Ihren individuell günstigsten Zins ermitteln. mehr 

TOP-SERVICES
BUNDESTAGSWAHL-QUIZ

Testen Sie Ihr Wissen!

Das Guido-Merkelmeier-Quiz

Merkel, Steinmeier oder Westerwelle - können Sie die Aussagen der Politiker wirklich auseinanderhalten? mehr 

IHR RP ONLINE
facebook Werden Sie unser Freund bei Facebook   Twitter Aktuelle News sowie Infos aus der Redaktion - direkt bei Twitter   Für Düsseldorf, Duisburg, Leverkusen, Solingen, Remscheid und Mönchengladbach haben wir Heimatprofile angelegt. Werden Sie unser Freund bei StudiVZ/MeinVZ
 


NEUE PARTNER
www.go-bilk.de
Dieses Stadtteilportal wendet sich an Interessierte die sich über Bilk, Medienhafen, Arcaden und den Stadtbezirk III informieren möchten.
mehr Infos
 
WEITERE AKTUELLE NACHRICHTEN VON RP ONLINE
 
 
 
 
 
Kalaydo stellen auto immobilien marktplatz inserieren
 
Aktuelles aus der Region Services Suche Videos
Einloggen Gast