Hamburg (RPO). Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die umstrittenen Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste des Bundes vorerst verboten. Er ordnete an, zunächst die Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode zu prüfen. Erst, wenn dies geklärt sei, dürfe der Verfassungsschutz wieder heimlich Computer-Dateien ausspähen.
Wolfgang Schäuble hat die heimlichen Online-Durchsuchungen vorerst untersagt. Foto: ddp
"Es gibt ein Moratorium", sagte eine Ministeriumssprecherin der "Financial Times Deutschland. Das Kanzleramt hatte am Mittwoch eingeräumt, dass Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst bereits seit 2005 heimlich über das Internet Computer ausspähen.
Die Ermittlungen wurden auch fortgesetzt, nachdem der Bundesgerichtshof Online-Durchsuchungen der Polizei im Februar für unzulässig erklärt hatte. Parlamentarier aller Fraktionen hatten mit scharfer Kritik auf das Eingeständnis der Regierung reagiert.
Der Bundesverfassungsschutz berief sich auf eine Dienstvorschrift des damaligen Innenminister Otto Schily (SPD). Diese besagte, dass Online-Razzien zu den im Verfassungsschutzgesetz genannten heimlichen Ermittlungsmethoden zu zählen seien. Selbst Koalitionspolitiker sehen in dem Schily-Erlass jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage.
Quelle: afp