Auf 9082 Euro pro Monat Abgeordnetendiäten werden erhöht

Berlin · Abgeordnete sollen besser verdienen - erst vor knapp zwei Wochen wurden entsprechende Koalitionspläne bekannt. Jetzt wurden sie bereits beschlossen.

Auf 9082 Euro pro Monat: Abgeordnetendiäten werden erhöht
Foto: dpa, htf dbo

Die Diäten der Abgeordneten des Bundestags werden erhöht. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition.

Die Diäten der Parlamentarier steigen bis Mitte der Wahlperiode von 8252 auf 9082 Euro. Dies entspricht der Besoldung von Bundesrichtern. Dann sollen jeweils neue Entscheidungen über Erhöhungen entfallen - es soll ein Automatismus greifen. Die Einkommensteuerpflichtigen Diäten sollen sich an der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren.

Daneben sind weitere Änderungen geplant - etwa eine Kürzung bei den Pensionen und die Einführung von Funktionszulagen für die Vorsitzenden der Ausschüsse des Bundestags. Die Pläne kosten den Bund 2014 rund 1,7 Millionen Euro mehr. 2015 sollen es weitere 3,5 Millionen sein. Linke und Grüne wollen das Gesetz ablehnen.

Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern soll künftig mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung sind Voraussetzung für die seit Jahren ausstehende Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Die Grünen haben einen eigenen Antrag vorgelegt, nach dem diese Konvention nun auch tatsächlich ratifiziert werden soll.

Justizstaatssekretär Christian Lange kündigte an, die Bundesregierung wolle die UN-Konvention noch in diesem Jahr unterzeichnen. Sie werde das Ratifizierungsverfahren sofort nach der Entscheidung im Parlament über die Abgeordnetenbestechung in Gang setzen, sagte der SPD-Politiker der "Stuttgarter Zeitung" (Freitag).

Die Opposition bemängelte unter anderem, dass die Gesetze im Eiltempo auf den Weg gebracht wurden. Die Koalition hatte ihre Pläne erst am 10. Februar bekanntgemacht.

In einer Anhörung im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags hatten Experten die geplante Diätenreform überwiegend begrüßt. So bezeichnete es die Würzburger Juristin Stefanie Schmahl als verfassungsrechtlich gut begründbar, die Richterbesoldung als Richtgröße zu nehmen. Unbedenklich sei auch die Anhebung in zwei raschen Schritten.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort