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Verwirrung um Pendlerpauschale: ADAC unterstellt Steinbrück "Wortbruch"

zuletzt aktualisiert: 05.02.2009 - 17:52

Berlin (RPO). In diesen Tagen erhalten viele Bürger ihren Steuerbescheid bezüglich der Rückerstattung der Pendlerpauschale. Die Formulare sind allerdings mit dem Vermerk "vorläufig" versehen. Dafür gibt es jetzt reichlich Kritik. Es wird sogar vermutet, Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) halte sich ein Hintertürchen offen.    

Knapp zwei Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es neue Verwirrung um die Pendlerpauschale. Hintergrund ist, dass die Finanzbehörden die Steuerbescheide für die Jahre 2007 und 2008 zur Rückzahlung der Kilometerkosten nur unter Vorbehalt erlassen. Das Bundesfinanzministerium verteidigte dieses Vorgehen. Bayern kündigte seinen Widerstand an und wird im Bundesrat eine Initiative zur Wiedereinführung der vollen Pendlerpauschale starten.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat die Finanzämter in einem Schreiben angewiesen, dass Rückzahlungen der Pendlerpauschale mit einem sogenannten Vorläufigkeitsvermerk versehen werden. Die Steuerbescheide, die derzeit an die Arbeitnehmer verschickt werden, enthalten deshalb den Zusatzpassus: "Sollte aufgrund gesetzlicher Neuregelung dieser Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich."

"Verdummung des Steuervolks"

Der Vizepräsident des Finanzgerichts des Saarlandes, Peter Bilsdorfer, warf Steinbrück deshalb eine "Verdummung des Steuervolks" vor. Der Passus erlaube es der nächsten Bundesregierung nach der Bundestagswahl, die Pendlerpauschale rückwirkend zuungunsten der Pendler erneut zu ändern.

Auch der Bund der Steuerzahler kritisierte die Entscheidung des Finanzministers. Verbandspräsident Karl Heinz Däke sagte: "Der Vorläufigkeitsvermerk führt zu großer Verwirrung. Der Finanzminister hätte diese Formulierung in den Steuerbescheiden nicht zulassen dürfen."

Bayern für Pendlerpauschale ab erstem Kilometer

Bayern kündigte an, am 6. März im Bundesrat ein Gesetzgebungsverfahren zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an zu starten. Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) sagte, es sei höchste Zeit, die Verunsicherung der Bürger zu beenden. Bundesfinanzminister Steinbrück lasse jede klare Ansage vermissen. Der Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union, Hans Michelbach, warf Steinbrück eine "grobe Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes" vor und sprach von einem "unglaublichen Skandal".

FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms monierte, die Rechtsunsicherheit für Berufspendler werde nun von der Verwaltung verlängert. Dieser Zustand sei "unhaltbar". Der Präsident des Automobilclubs ADAC, Peter Meyer, sprach von einem "Wortbruch". Vor knapp zwei Monaten sei die Rückerstattung der Pauschale für die ersten 20 Kilometer von Steinbrück noch als Beitrag zur Konjunkturbelebung verkauft worden.

"Große Verwunderung" die Debatte

Das Finanzministerium äußerte "große Verwunderung" über die Debatte. Das Urteil aus Karlsruhe sehe "bis zu einer gesetzlichen Neuregelung" eine Anwendung des alten Rechts zur Pendlerpauschale "im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung" vor. Die Finanzverwaltung habe also keine andere Möglichkeit, als die Steuerbescheide für vorläufig zu erklären.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die von der großen Koalition verabschiedete Kürzung der Pendlerpauschale auf Arbeitswege ab dem 21. Kilometer in den Jahren 2007 und 2008 verfassungswidrig war. Die Bundesregierung hatte darauf hin eine Rückkehr zur alten Kilometerpauschale von 30 Cent ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg beschlossen.

Quelle: AP

 
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