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Gentest-Gesetz: Ärzte fordern Erweiterung, Grüne warnen

zuletzt aktualisiert: 28.08.2008 - 07:59

Frankfurt/Main (RPO). Die Bundesärztekammer hat Nachbesserungen am geplanten Gendiagnostikgesetz gefordert. Der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf gehe nicht weit genug, sagte der Präsident der Ärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe.

Laut der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" kritisierte Hoppe, dass die Reichweite des Gesetzes auf die genetische Diagnostik beschränkt bleibe. "Wir wünschen uns eine Ausweitung auch auf virologische Diagnostik etwa bei HIV- oder Hepatitis-Infektionen", wurde er zitiert.

Auch hier müsse ein ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, der eine Beratung durch qualifizierte Ärzte vorschreibe. "Denn auch hier stellt der prognostische Charakter für den Patienten eine enorme psychische Herausforderung dar", erklärte Hoppe.

Verbraucherzentralen fordern Verbot für Versicherungen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert zudem ein striktes Verbot für Versicherungsunternehmen, auf Gendaten von Kunden zuzugreifen. Das geplante Gendiagnostikgesetz müsse grundsätzlich ausschließen, dass Versicherer an genetische Daten kämen, sagte vzbv-Gesundheitsexperte Stefan Etgeton der "Frankfurter Rundschau" zufolge.

Nach dem Entwurf, den die Bundesregierung am Mittwoch vorgelegt hat, dürfen Versicherer Auskunft über vorliegende Untersuchungsergebnisse von Kunden verlangen, die eine Lebens- oder Erwerbsunfähigkeitpolice im Wert von mehr als 300.000 Euro abschließen wollen.

Grünen warnen vor ausgedehnter Nutzung der Daten

Eine solche Grenze ist nach Ansicht des Fachmanns nicht praktikabel, da die Versicherungen mehrere Produkte anböten. Er könne sich schwer vorstellen, dass ein Sachbearbeiter, der das Ergebnis eines Gentests für einen bestimmten Vertrag kenne, "die Kenntnis bei einem anderen Vertrag ablegt".

Auch die Grünen forderten ein Verbot. Der Nutzung von Gentests seitens der Versicherer werde mit dem Gesetzentwurf "Tür und Tor geöffnet", sagte die Gesundheitspolitikerin Birgitt Bender der "FR". Sie befürchtet, dass die Summe nach und nach gesenkt werde. Niemand dürfe aber von der privaten Altersvorsorge ausgeschlossen werden.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes beschlossen, das den mit dem wissenschaftlichen Fortschritt zunehmenden Erbgutanalysen erstmals enge Grenzen setzt. Ziel ist es, den Bürger vor Missbrauch dieser hoch sensiblen Informationen zu schützen.

Quelle: ap

 
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