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Union für Widerspruchsregelung: Ärztekammer gegen Änderung bei Organspende

zuletzt aktualisiert: 30.08.2010 - 08:06

Berlin (RPO). Die Bundesärztekammer weist Forderungen aus den Reihen der Union zurück, eine sogenannte Widerspruchsregelung bei den Organspenden einzuführen. Danach sollen hirntoten Patienten Organe entnommen werden können, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht widersprochen haben.

Frank-Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, warnt vor massiver Abwanderung junger Ärzte ins Ausland.   Foto: ddp, ddp
Frank-Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, warnt vor massiver Abwanderung junger Ärzte ins Ausland. Foto: ddp, ddp

Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, sagte dem Berliner "Tagesspiegel", schon die Debatte über eine solche Organentnahme verstärke bestehende Ressentiments. "Sie macht mehr kaputt, als sie an Nutzen bringt."

Auch gegen die Forderung, jedem Bürger zumindest eine Entscheidung für oder gegen die Organspende abzuverlangen, wandte sich der Ärztefunktionär. Jeder Mensch habe auch das Recht, sich mit seinem Lebensende nicht zu befassen, sagte er.

Derzeit muss ein Hirntoter einer Organspende zuvor ausdrücklich zugestimmt haben oder die Angehörigen müssen Ja dazu sagen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn (CDU), bezeichnete die Forderung seines Kollegen Rolf Koschorrek ebenfalls als zu weitgehend. Allerdings forderte der CDU-Politiker, "dass man jeden Erwachsenen mindestens einmal im Leben mit dem Thema konfrontieren muss". Ein guter Zeitpunkt dafür wäre aus seiner Sicht der Führerscheinerwerb, sagte Spahn. Im Idealfall könne die Bereitschaft zur Organspende dann gleich auf diesem Dokument vermerkt werden.

Union für Widerspruchsregelung

Angesichts des Mangels an Spenderorganen hatten sich Unionspolitiker am Wochenende offen für eine Reform des Systems der Organspende gezeigt. Es sei nachdenkenswert, das System so zu ändern, dass künftig jedem Hirntoten Organe entnommen werden dürfen, der dem Eingriff zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, sagten mehrere Experten der Unionsfraktion der "Welt am Sonntag".

"In Anbetracht des Mangels an Spenderorganen muss über alle Möglichkeiten offen diskutiert werden, die zu einer Verbesserung der Situation führen", sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), der Zeitung. Rolf Koschorrek, der Obmann der Union im Gesundheitsausschuss des Bundestags, sieht in der Widerspruchsregelung "eine Möglichkeit, die Versorgung mit Spenderorganen hierzulande entscheidend zu verbessern".

Quelle: DDP/AFP

 
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