AfD-Forderung auf dem Prüfstand Den Schießbefehl an der Grenze gibt es gar nicht

Berlin · Anders als die AfD behauptet, ist es nicht erlaubt, auf Flüchtlinge zu schießen, nur weil sie illegal einreisen wollen. CDU-Politiker Wolfgang Bosbach verurteilt die Äußerungen.

Auch AfD-Vize Beatrix von Storch sinnierte am Wochenende über den Einsatz von Waffen gegen Flüchtlinge.

Auch AfD-Vize Beatrix von Storch sinnierte am Wochenende über den Einsatz von Waffen gegen Flüchtlinge.

Foto: dpa/RP

Die Vorsitzende der Partei "Alternative für Deutschland", Frauke Petry, hat wieder provoziert. Der Zeitung "Mannheimer Morgen" sagte die 41-jährige Dresdnerin auf die Frage, was ein Polizist denn tun solle, wenn ein Flüchtling illegal die deutsche Grenze überqueren wolle: "Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz." Diese Sätze haben in allen anderen Parteien einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Für Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt etwa zeigte Petry damit "die hässliche Fratze der AfD". Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sprach sich dafür aus, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Dazu wichtige Fragen und Antworten.

Ist es tatsächlich geltende Rechtslage, dass Polizisten an der Grenze von der Schusswaffe Gebrauch machen können, wenn sie eine illegale Einreise verhindern wollen?

Nein. Polizeibeamte müssten bei einem Schusswaffengebrauch an der Grenze gegen unbewaffnete, sie nicht angreifende Flüchtlinge sogar damit rechnen, dass sie sich selbst strafbar machen. Dies hat Bundesgerichtshof (BGH) in seinem berühmten Mauerschützen-Urteil von 1992 erklärt. Im "Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes" (UZwG) von 1961 steht zwar tatsächlich, dass Polizeibeamte im Grenzdienst Schusswaffen gegen Personen gebrauchen dürfen, "die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen". Allerdings soll der Beamte vor dem Gebrauch seiner Schusswaffe selbst zwischen den Rechtsgütern der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden abwägen. Letzteres ist ein besonders wichtiges Rechtsgut, das sich aus Artikel 2 des Grundgesetzes ergibt.

Bei der Abwägung ist nach BGH-Ansicht zu berücksichtigen, ob es sich um "besonders gefährliche Täter" oder "eine den Schusswaffengebrauch im Grenzdienst rechtfertigenden Gefahr" handele. Dies ist klar nicht der Fall bei Flüchtlingen. "Der Einsatz von Schusswaffen gegen die Flüchtlinge an der Grenze wäre völlig absurd und nicht rechtens. Ich kenne in der Bundesrepublik keinen einzigen Fall seit 1949, bei dem auf jemanden geschossen wurde, um eine unerlaubte Einreise zu verhindern", sagte CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach.

Wie funktioniert die Grenzsicherung?

Im Schengen-Raum mit seinen offen innereuropäischen Grenzen gibt es keinen strenge stationäre Grenzkontrolle mehr. Allerdings führt die Bundespolizei seit Sommer 2015 wieder Binnengrenzkontrollen durch. Sie sollen jetzt bis Mitte 2017 verlängert werden. Doch können die Beamten Flüchtlinge, die aus einem sicheren Drittstaat kommen und in Deutschland einen Asylantrag stellen wollen, nicht mehr an der Einreise hindern, weil die Bundesregierung die entsprechende Regel des Asylgesetzes aus humanitären Gründen außer Kraft gesetzt hat. Es gilt aber laut Bosbach weiterhin die Passpflicht. Ein Großteil der Flüchtlinge kann oder will sich aber nicht ausweisen. Nach dem Gesetz müssten sie eigentlich zurückgewiesen werden. Die Polizei tut dies aber nicht. "Was jetzt aus humanitären Gründen pauschal gestattet wird, sollte man auf diejenigen konzentrieren, die erkennbar schutzbedürftig sind und ihre Herkunft durch Dokumente plausibel machen können", sagte Bosbach.

Wie müsste theoretisch eine Grenzschließung funktionieren?

Um die deutsch-österreichische Grenze streng zu kontrollieren, müsste Deutschland wohl das Schengen-Abkommen aufgeben. Tausende Bundespolizisten müssten die Grenze rund um die Uhr überall absperren. Nach Aussagen von Polizei-Gewerkschaftern wäre die zuständige Bundespolizei damit personell überfordert. Bereits nach drei Wochen müsste sie kapitulieren.

Wie erfolgreich ist die AfD?

Sie festigt ihre Position als drittstärkste politische Kraft. Laut einer gestern veröffentlichten Emnid-Umfrage für die "Bild am Sonntag" gewann sie zwei Punkte auf zwölf Prozent der Stimmen hinzu. Dagegen verloren CDU/CSU zwei Zähler auf 34 Prozent, die SPD schnitt mit 24 Prozent einen Punkt schlechter ab. Auf die AfD folgte die Linke, die einen Punkt auf zehn Prozent abgab. Grüne und FDP kamen unverändert auf neun und fünf Prozent.

Kann die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden, wie es Vizekanzler Gabriel fordert?

Das ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Nachrichtendienste sollen Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung abwehren. Dazu zählt unter anderem die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Auf Bundesebene wird die AfD nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz derzeit nicht offiziell beobachtet. Man schaue aber genau, ob Rechtsextremisten dort Einfluss nehmen wollten. Solange sie dort aber keinen steuernden Einfluss ausübten, sei die Partei keine Aufgabe für den Verfassungsschutz.

Kann Deutschland straffällige Asylbewerber in Drittstaaten wie die Türkei abschieben, wie Bundeskanzlerin Merkel es plant?

Ja, wenn dieser Drittstaat - voraussichtlich ist es die Türkei - damit einverstanden ist. Darüber will Merkel mit der türkischen Regierung verhandeln, denn die meisten syrischen Flüchtlinge kommen über die Türkei nach Europa. Ein solches Zugeständnis möchte sich die Türkei aber teuer abkaufen lassen. In ihre Herkunftsländer können die Flüchtlinge oft nicht zurück, weil nicht nachgewiesen werden kann, woher sie wirklich kommen - und wenn ja, wollen Länder wie Marokko oder Algerien sie nicht zurückhaben. Deshalb wird auch mit diesen Ländern über Rückübernahmeabkommen verhandelt.

(mar)
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