Sachsen AfD hat möglicherweise Landtagswahl ungültig gemacht

Dresden · Der Konflikt in der Sachsen-AfD um einen von der Kandidatenliste für die Landtagswahl gestrichenen Politiker muss nach Sicht des Parteirechtsexperten Martin Morlok zu Neuwahlen führen.

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Der Landtag sei "wegen der unzulässigen Streichung des AfD-Kandidaten nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt", sagte der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok dem "Spiegel". "An Neuwahlen führt kein Weg vorbei."

Die Landtagsabgeordnete der Grünen, Katja Meier, die auch Mitglied des Wahlprüfungsausschusses ist, wies die Forderung zurück. Sie sehe diese "Brisanz der Umstände" nicht, sagte sie laut einer Mitteilung.

Der Fall beschäftigt seit zwei Jahren den Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages. Der frühere Bautzener AfD-Kreischef, Arvid Samtleben, hatte gegen die Landtagswahl vom 31. August 2014 Einspruch erhoben. Er führt die Streichung von der AfD-Liste unter anderem darauf zurück, dass er der Partei im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährt habe. Die AfD-Spitze macht geltend, dass Samtleben kein Engagement mehr für die Partei gezeigt habe.

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Nach Auffassung von Morloks Kollegin Sophie Schönberger von der Universität Konstanz hätte der Landeswahlausschuss die AfD-Liste zurückweisen müssen. Die Streichung eines gewählten Kandidaten durch den Vorstand aus politischen Gründen sei "ein klarer Verstoß gegen das Gebot innerparteilicher Demokratie", sagte Schönberger dem "Spiegel".

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt in der Sache gegen AfD-Chefin Frauke Petry wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage. Sie soll vor dem Wahlprüfungsausschuss womöglich falsche Angaben gemacht haben.

(jco/AFP)
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