Religion im öffentlichen Raum AfD scheitert mit Schleier-Verbot in Thüringen

Erfurt/Stuttgart · In Thüringen wird das Tragen religiöser Symbole bei Bediensteten staatlicher Einrichtungen nicht gesetzlich geregelt. Ein entsprechender Entwurf der AfD wurde am Mittwoch von den anderen Fraktionen des Landtags abgelehnt.

 Die Alternative für Deutschland hat ihren Gesetzesentwurf zu einem Schleierverbot nicht durch den thüringischen Landtag bringen können.

Die Alternative für Deutschland hat ihren Gesetzesentwurf zu einem Schleierverbot nicht durch den thüringischen Landtag bringen können.

Foto: dpa, msc pzi

Vertreter von CDU und Grünen wiederholten die bereits in erster Lesung geäußerte Aussage, dass ein solches Gesetz nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sei und der Freistaat keine solche Regelung benötige. Am selben Tag lehnte der baden-württembergische Landtag einen Gesetzentwurf der AfD zur Vollverschleierung im öffentlichen Raum ab.

Der AfD-Entwurf für ein Thüringer Neutralitätsgesetz betrifft Beamte und Angestellte in Polizei, Justizvollzug und Rechtspflege sowie Pädagogen in staatlichen Schulen und Kitas. Ihnen soll verboten werden, im Dienst sichtbare weltanschauliche und religiöse Symbole sowie Kleidungsstücke zu tragen. Der Entwurf ist angelehnt an das Berliner Neutralitätsgesetz.

Stefan Möller (AfD) erklärte, dass "die bereits aufflammenden Konflikte im Land" von Provokationen herrührten, gegen die vorgegangen werden müsse. Eine solche Provokation könne das Kopftuch ebenso sein wie "das Kreuz an der Halskette". Die anderen Landtagsfraktionen äußerten Unmut, sich nochmals mit dem AfD-Entwurf beschäftigen zu müssen, nachdem dieser bereits Ende September geschlossen von allen Fraktionen außer der AfD in erster Lesung abgelehnt worden war.

Der CDU-Abgeordnete Raymond Walk bezeichnete den Gesetzentwurf als "völlig neben der Spur". Er sei aus inhaltlichen wie rechtlichen Gründen abzulehnen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Astrid Rothe-Beinlich, erklärte, auch das Berliner Neutralitätsgesetz müsse verfassungsrechtlich geprüft werden. Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit vereinbar ist.

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) hatte bereits in der ersten Lesung erklärt, die Landesregierung lehne den AfD-Gesetzentwurf ab, weil er nicht erforderlich sei. Für Mitarbeiter von Justiz und Polizei gebe es bereits dienstrechtliche Bekleidungsregeln. Bei Pädagogen bestehe keine Notwendigkeit solcher Bestimmungen. In Thüringen gebe es derzeit "kein religiöses Konfliktpotenzial".

Bei der von der AfD in Stuttgart beantragten namentlichen Abstimmung votierten 106 Parlamentarier gegen und 21 für das Papier. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) betonte, der Gesetzentwurf widerspreche dem Grundgesetz. Burkaverbote müssten anlassbezogen sein — etwa vor Gericht oder im Straßenverkehr. Das Land unterstütze eine entsprechende Bundesratsinitiative und erwarte nun ein Gesetz des Bundestags

(bur/KNA)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort