Angeblich Artikel 38 des Grundgesetzes verletzt AfD will Bundestagswahl anfechten

München · Die bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiterte Alternative für Deutschland (AfD) will das Wahlergebnis anfechten.

Zehn Fakten und Hintergründe zur AfD
11 Bilder

Zehn Fakten zur AfD

11 Bilder
Foto: dpa, Bernd von Jutrczenka

Die Sitzverteilung spiegele nicht die Wählerstimmen wider und verletze daher Artikel 38 des Grundgesetzes, nach dem jede Stimme gleich viel zähle, erklärten der bayerische AfD-Landesvorsitzende André Wächter und der Bezirksparteichef von Oberbayern, Steffen Schäfer, am Donnerstag. Deshalb würden sie vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen - wenn der Bundestag die Wahl nicht für ungültig erkläre.

FDP und AfD hatten jeweils 2,1 Millionen Wählerstimmen erhalten, waren aber mit 4,8 und 4,7 Prozent gescheitert. Das Verfassungsgericht habe in seinem Urteil zu den Überhangmandaten betont, dass der Gesetzgeber tätig werden müsse, falls die Ungleichbehandlung zu einer Mandatsverschiebung in halber Fraktionsstärke führe. "Im vorliegenden Fall wurde diese Grenze deutlich überschritten und erreicht mehr als die doppelte Fraktionsstärke", sagte Schäfer. Die Union komme mit 41,5 Prozent der Stimmen auf 49,4 Prozent der Mandate.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort