Gleichbehandlungsgesetz Antidiskriminierungsstelle fordert mehr Rechte für Betroffene

Berlin · Die Antidiskriminierungsstelle kritisiert, dass die Fristen für Klagen zu kurz seien. Zehn Jahre nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müsstes dieses überarbeitet werden.

 Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders,stellte in Berlin ein Gutachten zu Diskriminierung vor.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders,stellte in Berlin ein Gutachten zu Diskriminierung vor.

Foto: dpa, wk tmk

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssten die Rechte für Betroffene gestärkt werden.Es müsse ihnen leichter gemacht werden, gegen Diskriminierungen vorzugehen, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, am Dienstag in Berlin.

Zwar sei das Bewusstsein für Diskriminierungen in den vergangenen zehn Jahren gewachsen, sagte Lüders. "Wir sehen aber auch, dass Diskriminierung immer noch Alltag ist und wohl wieder zunehmen wird."

So rechne sie etwa damit, dass die Zahlen von Beschwerden bei ihrer Stelle nicht zuletzt wegen der hohen Flüchtlingszahlen wieder zunehmen werden. So habe eine Speditionsfirma in Süddeutschland gegenüber einem jungen Flüchtling nach den jüngsten Anschlägen die Zusage für ein Praktikum wieder zurückgezogen.

Mit dem Gleichbehandlungsgesetz sei anders als befürchtet der Wirtschaft nichts aufgebürdet worden, es seien keine Milliardenkosten entstanden, sagte Lüders. Auch die Vertragsfreiheit sei nicht ausgehebelt worden.

In einem Rechtsgutachten, das Lüders am Dienstag vorlegte, wird eine Verlängerung der Frist verlangt, innerhalb derer die Betroffenen ihre Ansprüche geltend machen können. Sie solle von zwei auf sechs Monate ausgeweitet werden, heißt es in dem Gutachten. Die Beratungspraxis zeige, dass viele Betroffene an der bestehenden Frist scheiterten.

Gefordert wird in dem Gutachten außerdem ein Verbandsklagerecht ähnlich wie beim Umweltschutz. Denn viele Betroffene schreckten vor den Belastungen zurück, als alleinige Kläger vor Gericht zu ziehen. Der Schutz vor sexueller Belästigung, der im AGG nur für den Arbeitsplatz geregelt ist, solle auf alle Bereiche des Gesetzes ausgeweitet werden. Die Länder sollten den Schutz vor sexueller Belästigung auch an Hochschulen regeln. Zudem müsse für Menschen mit Behinderung die Barrierefreiheit gewährleistet sein.

Das vor zehn Jahren unter Rot-Grün eingeführte AGG schützt vor Benachteiligung wegen des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der sexuellen Orientierung.

(AFP)
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