Während Schleyer-Entführung: Alt-Kanzler Schmidt sollte RAF-Häftlinge erschießen lassen
zuletzt aktualisiert: 01.03.2008 - 17:00Hamburg (RPO). Alt-Kanzler Helmut Schmidt wurde während der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hans-Martin Schleyer im Jahr 1977 von Politikern offenbar dazu gedrängt, RAF-Häftlinge erschießen zu lassen. Das berichtet der "Spiegel".
Das Nachrichtenmagazin beruft sich dabei auf bislang geheime Akten der Bundesregierung, die überwiegend aus Protokollen der Telefonate Schmidts mit anderen Staats- und Regierungschefs bestehen.
In einem Gespräch mit dem französischen Präsidenten Valéry Giscard d'Estaing sagte Schmidt demnach, von ihm werde "von allen Seiten, sogar von Politikern verlangt, Geiselerschießungen an den inhaftierten Terroristen vorzunehmen".
Er stehe unter starkem Druck überwiegend seitens der Opposition, aber auch aus dem eigenen Lager und aus weiten Kreisen parteipolitisch nicht gebundener Bürger. Er wolle jedoch die Verfassung und die Rechtsordnung strikt einhalten, wird Schmidt laut "Spiegel" weiter zitiert.
Nach dem Selbstmord der RAF-Häftlinge Andreas Baader und Jan-Carl Raspe erzählte Schmidt den Akten zufolge dem italienischen Ministerpräsidenten Giulio Andreotti, die Bundesregierung habe die für das Gefängnis Stammheim zuständige Landesregierung in Stuttgart "rechtzeitig gewarnt und strengste Kontrollen der Gefangenenzellen angeregt".
Bonn habe "aufgrund der offensichtlichen Verbindungen zwischen den inhaftierten Terroristen und der Außenwelt Hinweise - wenn auch keine Beweise - über mögliche Vorfälle erhalten". Diese Hinweise seien wohl in Baden-Württemberg nicht genügend berücksichtigt worden.
Neue Erkenntnisse liefern die Gesprächsprotokolle womöglich auch zur Gegenleistung der Deutschen für die Erlaubnis der somalischen Regierung, die entführte Passagiermaschine "Landshut" in Mogadischu am 18. Oktober 1977 zu stürmen.
Dem somalischen Botschafter Jussuf Bokah soll Schmidt den Angaben zufolge gesagt haben, die Bundesregierung könne finanzielle Unterstützung geben, die auch für Verteidigungszwecke verwendet werden könne. Eine solche Vereinbarung müsse aber strikt vertraulich bleiben.
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