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Urteil in Österreich: Althaus muss 33.330 Euro Strafe zahlen

zuletzt aktualisiert: 03.03.2009 - 20:38

Erfurt (RPO). Wegen fahrlässiger Tötung ist der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus am Dienstag in Österreich zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro verurteilt worden. Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Irdning muss der 50-jährige außerdem 5.000 Euro Schmerzensgeld an den Witwer der tödlich verletzten Skifahrerin zahlen.

Althaus war am Neujahrstag auf einer Skipiste mit einer 41 Jahre alten Frau zusammengestoßen, die dabei ums Leben kam. Die thüringische CDU erklärte, sie halte trotz des Urteils an Althaus als Spitzenkandidaten bei der bevorstehenden Landtagswahl fest.

Das Urteil ist nach Angaben der Gerichtssprecherin noch nicht rechtskräftig. Basis ist demnach das Geständnis des Angeklagten, gegen den in Abwesenheit verhandelt wurde. Althaus hält sich immer noch zur Behandlung seines Schädel-Hirn-Traumas in einer Reha-Klinik am Bodensee auf.

Das Gericht verhängte für den Fall, dass die Geldstrafe nicht gezahlt würde, 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Althaus muss die Kosten des Strafverfahrens tragen. Bei der Geldstrafe wurden 180 Tagessätze von jeweils 185 Euro zugrunde gelegt. Der CDU-Politiker ließ am Abend erklären, er akzeptiere das Urteil. "Ich stehe zu meiner Verantwortung, die sich aus der Rekonstruktion des Unfallhergangs ergibt, auch wenn ich mich an den Skiunfall am Neujahrstag nicht erinnern kann."

Der Prozess war überraschend am Dienstagnachmittag anberaumt worden. Erst am Montag hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Althaus' Verteidiger Walter Kreissl hatte um 13.30 Uhr beantragt, den Prozess um 16.30 Uhr zu eröffnen. Die Umstände des Skiunfalls seien ausreichend geklärt. Offenbar wollte der Anwalt einen Medienrummel vermeiden.

Schadenersatz angeboten

Dem Gericht lagen zwei Gutachten zum Hergang des Unfalls vor. Demnach war Althaus als Skifahrer auf der Riesneralm im Bezirk Liezen an der Kreuzung von der Piste "Die Sonnige" gegen die Fahrtrichtung in die Panoramapiste eingebogen und nach 12 bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden Frau kollidiert.

Althaus hatte eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. "Darin erklärte er nachvollziehbar, keine Erinnerung an den Unfallsablauf zu haben, keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können, jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dabei handele es sich um "kein volles Schuldanerkenntnis", sagte Kreissl der "Süddeutschen Zeitung". Althaus habe "lediglich eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt". Er sei noch immer nicht vernehmungsfähig. Die Stellungnahme habe er insbesondere auch deshalb abgegeben, "damit auch die zivilrechtlichen Fragen zügig geregelt werden können". Der Rechtsanwalt hatte bereits vor Wochen erklärt, Althaus sei zu einer raschen Schadenersatz-Zahlung an den Witwer bereit.

CDU Thüringen: "Althaus bleibt unser Spitzenkandidat"

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla äußerte Respekt für Althaus und erklärte in Berlin: "Für alle Beteiligten ist es gut, dass damit Klarheit in der Sache herrscht und keine lange juristische Auseinandersetzung folgt." Die thüringische CDU betonte: "Er ist und bleibt unser Spitzenkandidat und wird in die Politik zurückkehren." Der CDU-Fraktionschef im Thüringer Landtag, Mike Mohring, sagte, die Partei sei erleichtert, dass mit dem Urteil kein Eintrag ins Leumundszeugnis verbunden sei.

Quelle: AP

 
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