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Auf Antrag des Verteidigers: Althaus-Urteil könnte noch Dienstag fallen

zuletzt aktualisiert: 03.03.2009 - 17:14

Frankfurt/Leoben (RPO). Der Prozess gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus wegen seines Skiunfalls hat überraschend bereits am Dienstagnachmittag in Österreich stattgefunden. Auf Antrag der Verteidigung setzte der zuständige Richter am Bezirksgericht Irdning die Hauptverhandlung an, wie die Gerichtssprecherin Sabine Anzenberger mitteilte. Ob der Prozess auch bereits abgeschlossen wird, war offen.

Althaus' Anwalt Walter Kreissl erklärte, er habe um 13.30 Uhr beim Bezirksgericht Irdning in der Obersteiermark beantragt, den Prozess um 16.30 Uhr zu eröffnen. Die Umstände des Skiunfalls vom Neujahrstag, bei dem eine 41 Jahre alte Frau getötet wurde, seien ausreichend geklärt.

Kreissl teilte mit, Althaus sei geständig und stimme der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zu. Auf AP-Anfrage erklärte Kreissl am Nachmittag, es sei ihm nicht möglich, weitere Erklärungen abzugeben. Allerdings könne "demnächst mit Pressemitteilungen des Landesgerichts Leoben sowie der Staatskanzlei Thüringen gerechnet werden".

Anklage gegen Althaus erst am Montag erhoben

Erst am Montag hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Althaus erhoben. Der 50-jährige CDU-Politiker war beim Skifahren am Neujahrstag auf der Riesneralm im österreichischen Bezirk Liezen mit der 41-jährigen Beata C. zusammengeprallt. Die Frau starb, und Althaus erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Laut Staatsanwaltschaft war Althaus auf Skiern an der Kreuzung von der Piste "Die Sonnige" gegen die Fahrtrichtung in die Panoramapiste eingebogen und nach 12 bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden Frau kollidiert.

Althaus, der sich weiter in einer Reha-Klinik am Bodensee aufhält, verzichtete auf das Recht, persönlich vernommen zu werden und gab eine schriftliche Stellungnahme ab. "Darin erklärte er nachvollziehbar, keine Erinnerung an den Unfallsablauf zu haben, keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können, jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen."

Dabei handele es sich um "kein volles Schuldanerkenntnis", sagte Kreissl der "Süddeutschen Zeitung". Althaus habe "lediglich eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt". Er sei noch immer nicht vernehmungsfähig. Die Stellungnahme habe er insbesondere auch deshalb abgegeben, "damit auch die zivilrechtlichen Fragen zügig geregelt werden können".

Quelle: AP

 
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