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Rechtslücken: Amnesty wirft Deutschland Export von Folterinstrumenten vor

zuletzt aktualisiert: 17.03.2010 - 19:08

Brüssel (RPO). Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat Unternehmen in Deutschland und anderen europäischen Staaten vorgeworfen, Folterinstrumente zu exportieren.

Die Firmen nutzten rechtliche Schlupflöcher, um ein entsprechendes Ausfuhrverbot zu umgehen, hieß es in einem am Mittwoch in Brüssel veröffentlichten Bericht. So hätten etwa Deutschland und Tschechien Elektroschockgeräte, Fußfesseln und Pfefferspray in Staaten exportiert, die diese möglicherweise zur Folter einsetzten.

Möglicherweise treffe dies für weitere Länder zu, die ihre Exporte nicht detailliert deklarierten, erklärte Amnesty. In der EU ist die Ausfuhr von Folterinstrumenten seit 2006 verboten. Bei Angabe eines anderen Verwendungszwecks - etwa zur Ausrüstung der Polizei - sind aber Ausnahmegenehmigungen möglich. Auf diese Weise können Unternehmen laut Amnesty unter anderem Handschellen, Elektroschockgeräten und -pistolen sowie Schlagstöcke ins Ausland verkaufen. Viele Firmen umgingen das Verbot auch, indem sie auf den Ausfuhrscheinen die Bezeichnung der Geräte änderten.

Amnesty rief die EU auf, die Rechtslücken zu schließen und sicherzustellen, dass sich alle Mitgliedsstaaten an das Verbot hielten. "Es gibt einen berechtigten Bedarf an dieser Art von Ausrüstung, aber es muss gewährleistet sein, dass diese nicht in die falschen Hände gerät", sagte Mike Lewis von Amnesty.

Quelle: apd/sdr

 
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