Berlin Nahles erspart Firmen teure Spind-Pflicht

Berlin · Die Bundesarbeitsministerin kommt den Arbeitgebern entgegen. Abschließbare Spinde für jeden Mitarbeiter sollen doch nicht vorgeschrieben werden.

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Foto: dpa, mkx lof

Wende im Streit zwischen Arbeitgebern und Bundesregierung über neue Vorschriften am Arbeitsplatz: "Ich hänge nicht an den abschließbaren Spinden, und über Ausnahmen bei den Pausenräumen kann man von mir aus auch reden", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) unserer Redaktion.

Die geplante neue Arbeitsstätten-Verordnung von Bund und Ländern hatte einen Sturm der Entrüstung bei den Arbeitgebern ausgelöst. Nahles lenkt nun doch noch in einigen besonders umstrittenen Punkten ein. Die neue Arbeitsstätten-Verordnung wird seit drei Jahren verhandelt. Zuletzt hatte sie der Bundesrat an einigen Stellen noch verschärft. Jetzt müsste nur noch die Bundesregierung zustimmen, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Ursprünglich sollte das Kabinett die Verordnung bereits Anfang Februar beschließen. Wegen der massiven Kritik hatte das Kanzleramt sie jedoch wieder von der Tagesordnung genommen.

Nach der neuen Arbeitsstättenverordnung müssen beispielsweise auch Büroräume mit Tageslicht versorgt sein, in denen sich die Mitarbeiter nur kurzfristig aufhalten. Das betrifft etwa Teeküchen und Kantinen. Für Aufregung hatte aber vor allem die "abschließbare Kleiderablage" gesorgt, die künftig jedem Arbeitnehmer zustehen soll.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte die Pläne in einem Brief an Nahles als "völlig unrealistisch und praxisfern" bezeichnet. "Man glaubt, in Absurdistan zu sein", wetterte Kramer. Die Arbeitgeber sehen in der Verordnung nach dem Mindestlohn und umfangreichen Dokumentationspflichten für Unternehmer ein weiteres Beispiel für bürokratische Belastungen der Firmen aus dem Arbeitsministerium. Nahles hatte diese Kritik scharf zurückgewiesen. Kramers Brief hatte sie als "Angriff auf meine Person" und auf ihre Mitarbeiter wahrgenommen.

Doch nun zeigt sie sich kompromissbereit. Nahles will die Verordnung im Kabinett zwar beschließen lassen, verspricht aber Änderungen durch eine weitere Verordnung aus ihrem Hause. "Wenn wir das jetzt nicht beschließen, wäre dies ein schwerer Schlag für den Arbeitsschutz, der seit 40 Jahren in diesem Verfahren konsensual entwickelt wird. Wir müssten den Prozess komplett neu beginnen", sagte die Ministerin. Das würde eine Verzögerung um mehrere Jahre bedeuten. Stattdessen will Nahles umgehend nachbessern. "Ich bin bereit, das Verfahren abzuschließen und direkt im Anschluss eine Änderungsverordnung auf den Weg zu bringen, in der wir gemeinsam die Punkte abräumen, auf die wir uns schnell verständigen können", sagte Nahles. Arbeitgeber sollen die neue Verordnung demnach erst gar nicht umsetzen müssen, sondern die Änderungen abwarten, heißt es aus dem Ministerium.

(mar / rl)
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