Nach Kritik an Nutzungseinschränkung Nahles-Ministerium will Paternoster-Verordnung erneut korrigieren

Berlin · Die Bundesregierung schränkt die Benutzung von Paternostern deutlich ein – verbietet sie trotz einzelner schwerer Unfälle in der Vergangenheit aber nicht komplett. Darauf machte das Bundesarbeitsministerium in Berlin aufmerksam. Und eine Korrektur der Verordnung ist schon angedacht.

Andrea Nahles will Paternoster-Verordnung erneut korrigieren
Foto: Radowski

Die Bundesregierung schränkt die Benutzung von Paternostern deutlich ein — verbietet sie trotz einzelner schwerer Unfälle in der Vergangenheit aber nicht komplett. Darauf machte das Bundesarbeitsministerium in Berlin aufmerksam. Und eine Korrektur der Verordnung ist schon angedacht.

FDP-Chef Christian Lindner warf der Ministerin Andrea Nahles (SPD) Regulierungswut vor. Die neue Regelung ist in einer Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung enthalten, die das Nahles-Ressort auf den Weg gebracht hat und die Anfang Juni in Kraft tritt.

Personen-Umlaufaufzüge, also Paternoster, dürfen demnach künftig nur noch durch Beschäftigte etwa in einem Bürohaus verwendet werden, die vom Arbeitgeber in die Benutzung eingewiesen wurden. Für Besucher wären die historischen Aufzüge demnach nicht mehr zugänglich. Bereits in München und Stuttgart hatte sich Widerstand gegen die Einschränkung geregt.

"Eingeführt wurde eine Benutzungseinschränkung für Publikumsverkehr, weil es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen und Todesfällen gekommen ist", sagte eine Sprecherin des Arbeitsministerium. Die Länder und beteiligte Landkreise hatten eine entsprechende Einschränkung demnach bei einer Anhörung 2013 gefordert. Konkret vorgeschlagen hatte die nun greifende Formulierung dem Vernehmen nach der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau.

Unter anderem war zuvor in Oberhausen ein kleiner Junge in einen Paternosterschacht gedrückt worden. In Frankfurt/Main klemmte sich eine Frau die Beine ein. In Mainz war ein Mann mit dem Kopf eingeklemmt worden.

Wie Arbeitgeber die Mitarbeiter in die Paternosterbenutzung einweisen sollen, stehe ihnen grundsätzlich offen, erläuterte das Ministerium. Sie müssten den Beschäftigten jedoch eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung stellen.

Durch eine weitere Novelle der Betriebssicherheitsverordnung sollen nun aber Ausnahmen von der Einschränkung möglich werden, kündigte das Nahles-Ressort an. Wenn dies mit der Sicherheit der Benutzer vereinbar sei, sollten die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder ermächtigt werden, die Paternoster-Benutzung auch anderen Personen als Beschäftigten zu gestatten. Diese Novelle solle das Bundeskabinett voraussichtlich im Herbst passieren.

(dpa)
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