Bundesarbeitsministerin Nahles will Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern beschränken

Düsseldorf · Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern beschränken. "Es gibt ganz klar einen gesetzlichen Handlungsbedarf. Wir müssen die Kommunen davor bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen", sagte Nahles unserer Redaktion.

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Damit reagiert die Arbeitsministerin auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von Anfang Dezember, wonach die Kommunen EU-Ausländern nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland Sozialleistungen zahlen müssen. "Wie dieses Gesetz genau aussehen muss, kann ich erst sagen, wenn die vollständige Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts vorliegt", betonte Nahles. "In dieser Frage werden wir uns dann innerhalb der Bundesregierung sicherlich schnell einigen können", zeigte sich die Ministerin zuversichtlich.

Nahles will die Kommunen vor Überforderung schützen: "Die Kommunen sind gerade erst bewusst von uns entlastet worden, sie haben noch neue Aufgaben durch die Flüchtlinge bekommen. Das wollen wir nun nicht durch die Hintertür wieder aushebeln."

EU-Bürger, die noch nie in Deutschland erwerbstätig waren, sind von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts von Anfang Dezember muss aber die Sozialhilfe einspringen, wenn die mittellosen EU-Ausländern länger in Deutschland leben. Für diese Sozialleistungen (Sozialgeld) sind die Kommunen zuständig.

Die Union begrüßt den Vorstoß. "Das sind wir den Kommunen, aber auch den Herkunftsländern schuldig", sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt unserer Redaktion. "Alles andere wäre nicht nur eine weitere große Belastung für unser Sozialsystem, sondern fördert noch die Abwanderung aus den Heimatländern." Wenn die Sozialhilfe in Deutschland höher ist, als das Einkommen im Herkunftsland, sei das ja geradezu eine Aufforderung zur Armutsmigration, betonte Hasselfeldt. "Das müssen wir unbedingt verhindern."

(RP)
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