Bundesregierung Merkel für Fahrverbote als Sanktion im Strafrecht

Berlin · Schon bald könnte es in Deutschland Fahrverbote als Sanktionsmöglichkeit im Strafrecht geben. Bundeskanzlerin Angela Merkel strebt die Einführung an. Das Justizministerium arbeitet bereits an einen Gesetzentwurf.

 Der Führerschein könnte demnächst auch abseits von Verkehrsdelikten weg sein

Der Führerschein könnte demnächst auch abseits von Verkehrsdelikten weg sein

Foto: dpa

Die CDU-Vorsitzende sagte bei der Präsidiumssitzung ihrer Partei am Montag in Berlin nach Angaben von Teilnehmern, es sei "schön, dass die SPD mal wieder in den Koalitionsvertrag reingeschaut hat". Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart, dass das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht bei Menschen eingeführt werden soll, "für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt". Von Merkels Aussage hatten zuvor die Zeitungen der "Funke Mediengruppe" berichtet.

Zuletzt hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel ein Fahrverbot für säumige Unterhaltspflichtige ins Gespräch gebracht. Merkel forderte Maas den Angaben zufolge nun auf, das gemeinsame Vorhaben der Koalitionsparteien zügig umsetzen.

Das Bundesjustizministerium will Fahrverbote als so genannte Nebenstrafe ergänzend zu Haft- oder Geldstrafen ermöglichen. Dies gibt es bisher nur für Verkehrsdelikte, es soll nunmehr auf alle Straftaten ausgeweitet werden. Außerdem soll der zeitliche Rahmen für das Fahrverbot von drei auf sechs Monate erhöht werden.

Das von Maas geplante Gesetz würde allerdings nicht bei allen Unterhaltsverfahren greifen, sondern nur dann, wenn der Säumige auch strafrechtlich belangt wird. Paragraf 170 des Strafgesetzbuchs sieht eine Strafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für den Fall vor, dass sich jemand der Unterhaltspflicht entzieht. Geschieht dies gegenüber einer Schwangeren, sind sogar bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen.

"Der Unsinn von Fahrverboten als zusätzliche Sanktionen im Strafrecht wird nicht dadurch besser, dass ihn nun auch Bundeskanzlerin Merkel fordert", erklärten die Grünen-Abgeordneten Katja Keul und Hans-Christian Ströbele. Ein Fahrverbot könne nicht individuell schuldangemessen ausgestaltet werden, wie es bei Geldstrafen möglich ist. "Populistische Sommerlochdebatten helfen Kindern und auf Unterhalt angewiesenen Alleinerziehenden nicht weiter", erklärte Linken-Vorstandsmitglied Dominic Heilig. Anstelle der Jugendämter sollten die Finanzämter verpflichtet werden, säumige Unterhaltszahler zu belangen.

(crwo/AFP)
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