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Österreich: Anklage gegen Althaus erhoben

zuletzt aktualisiert: 02.03.2009 - 21:46

Frankfurt/Leoben (RPO). Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus kommt wegen des tödlichen Skiunfalls in Österreich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Leoben erhob Anklage gegen den 50-jährigen CDU-Politiker wegen fahrlässiger Tötung, teilte der Sprecher der Justizbehörde, Walter Plöbst, am Montag mit.  Althaus erklärte, er könne sich nicht an den Unfall erinnern, übernehme aber Verantwortung für den Tod der Skifahrerin. Derweil drängt die SPD Althaus, sich zu entscheiden, ob er das Amt des Ministerpräsidenten weiterführen könne.

Der Strafantrag wurde beim Bezirksgericht Irdning eingereicht. Der Ministerpräsident war am Neujahrstag als Skifahrer auf der Riesneralm im österreichischen Bezirk Liezen mit der 41-jährigen Beata Christandl zusammengeprallt. Die Frau starb, und Althaus erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Laut Staatsanwaltschaft war der CDU-Politiker an der Kreuzung von der Piste "Die Sonnige" gegen die Fahrtrichtung in die Panoramapiste eingebogen und nach 12 bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden Frau kollidiert.

Politisches Schicksal entscheidet Parteitag am 14. März

Althaus, der sich weiter in einer Reha-Klinik am Bodensee aufhält, verzichtete auf das Recht, persönlich vernommen zu werden und gab eine schriftliche Stellungnahme ab. "Darin erklärte er nachvollziehbar, keine Erinnerung an den Unfallsablauf zu haben, keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können, jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft

Nach Angaben Plöbsts kommt es nach österreichischem Recht auf jeden Fall zu einem Prozess. Dort muss eine Anklage nicht wie in Deutschland erst zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Im Februar hatte der Sprecher erklärt, eine Strafe unter der Schwelle, die zu einem Eintrag ins Vorstrafenregister führe, sei nicht ausgeschlossen. Althaus müsse nicht unbedingt persönlich an dem Verfahren teilnehmen. Nach österreichischem Recht könne er sich durch einen sogenannten Machthaber vertreten lassen.

Althaus muss bis zum CDU-Landesparteitag am 14. März erklären, ob er zur Landtagswahl am 30. August wieder antritt. Davon macht die Partei ihre Entscheidung abhängig, wie sie erklärt hat. Bisher rechnet sie damit, dass Althaus nach Ostern die Arbeit wieder aufnehmen kann. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Birgit Diezel hatte bisher erklärt: "Wir ziehen mit Dieter Althaus als Spitzenkandidat 2009 in den Landtagswahlkampf."

CDU-Landesgeschäftsführer Andreas Minschke hatte versichert: "Selbst für den Fall, dass es zur Eröffnung eines Hauptverfahrens kommen sollte, stehen wir zu ihm. Er ist nicht unser Gott, aber er ist der Chef der CDU Thüringen und wie kein anderer geeignet, unsere besseren Konzepte überzeugend durchzusetzen." Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte die Ansicht geäußert, eine Anklage gegen Althaus wegen fahrlässiger Tötung wäre kein Grund für einen Verzicht auf die Spitzenkandidatur.

SPD-Fraktionschef Christoph Matschie sagte, Althaus müsse jetzt sein Gewissen befragen, ob er sein Amt als Ministerpräsident unter den gegebenen Voraussetzungen weiterführen könne. "Thüringen braucht Klarheit, wie es weitergeht", sagte Matschie.

Quelle: AP

 
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