U-Ausschuss zum Anschlag Amri-Abschiebung soll an rechtlichen Hürden gescheitert sein

Berlin/Düsseldorf · Warum wurde Anis Amri 2016 nicht in seine Heimat abgeschoben? Das scheiterte nach Darstellung der Behörden in NRW an Vorschriften in Deutschland und am Widerstand Tunesiens. Monate später verübte Amri den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche.

 Burkhard Schnieder (Archiv).

Burkhard Schnieder (Archiv).

Foto: dpa, fg fgj hpl

Der Berliner Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz hat am Freitag die Befragung von Zeugen aus Nordrhein-Westfalen fortgesetzt. Eingeladen waren unter anderem Mitarbeiter von Ausländerbehörden.

Der damalige Leiter der Abteilung für Flüchtlinge im NRW-Innenministerium schilderte die Hürden für eine Abschiebung von Anis Amri im Jahr 2016. "Tunesien ist ein ganz schwieriges Land bei der Rücknahme von Gefährdern und Straftätern", sagte Burkhard Schnieder. So verlange Tunesien als einziger Staat neben Fingerabdrücken auch Handflächenabdrücke zur Klärung der Identität. Diese Abdrücke zu beschaffen, habe im Fall Amri länger gedauert, räumte Schnieder ein. Deswegen sei auch eine Abschiebehaft nicht möglich und juristisch nicht durchsetzbar gewesen, obwohl die Behörden das damals im Sommer und Herbst 2016 erwogen und geprüft hätten.

Nordrhein-Westfalen war damals federführend für Amri zuständig, weil er dort offiziell gemeldet war. Der Berliner Untersuchungsausschuss soll ebenso wie der in NRW aufklären, welche Pannen Polizei und Behörden beim Umgang mit Amri unterlaufen sind.

Amri war am Abend des 19. Dezember 2016 mit einem gekaperten Laster in den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gerast. Bei dem schwersten islamistischen Anschlag in Deutschland starben zwölf Menschen, mehr als 70 wurden verletzt. Amri wurde wenige Tage später auf der Flucht in Mailand von italienischen Polizisten erschossen.

(wer)
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