Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt Amris Drogenhandel war schon früh bekannt

Berlin · Die veränderten Ermittlungsakten über den Berlin-Attentäter Anis Amri sind nicht die einzigen Hinweise auf ein Fehlverhalten der Behörden. Ein weiteres Verfahren zeigte früh die Verwicklung Amris in Drogengeschäfte.

 Fahndungsfotos des Berliner Attentäters Anis Amri in einer Frankfurter Polizeiwache (Archivfoto).

Fahndungsfotos des Berliner Attentäters Anis Amri in einer Frankfurter Polizeiwache (Archivfoto).

Foto: dpa, ade kde rho cul

Die nun aufgedeckte Aktenmanipulation im Landeskriminalamt in Berlin ist nicht der einzige Hinweis darauf, dass der Weihnachtsmarktanschlag mit zwölf Toten und 55 Verletzten hätte verhindert werden können. Auch weitere vertrauliche Akten, die unserer Redaktion vorlegen, weisen darauf hin, dass der spätere Attentäter Anis Amri den Behörden nicht nur als Gelegenheitsdealer bekannt war und er deshalb hätte aus dem Verkehr gezogen werden können.

Am Mittwoch hatte der Berliner Senat von einer Anzeige wegen Strafvereitlung gegen die eigene Polizei berichtet, nachdem der Sonderermittler, der frühere Bundesanwalt Bruno Jost, auf Widersprüche in den Akten gestoßen war. Danach war Amri am 1. November 2016 in den elektronischen Ermittlungsakten als gewerbsmäßiger Drogenhändler eingestuft worden. Dieses Dokument fehlte in den Papier-Akten. In diese wurde am 17. Januar unter dem Datum vom 1. November ein Vermerk abgeheftet, wonach Amri nur Kleindealer sei. Das Attentat wurde am 19. Dezember verübt.

Nach Informationen unserer Redaktion gab es Hinweise, dass Amri regelmäßig mit Drogen handelte, auch schon im Rahmen eines Verfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung vom Sommer 2016. Hauptverdächtiger in diesem Verfahren war den Akten zufolge zwar ein Mohmad K., der eine Kontaktperson von Amri war. Dieser K. soll Amri jedoch, so heißt es in den Akten, im Betäubungsmittelhandel angelernt und fortan Amris Drogenhandel und den einer weiteren Person mit Spitznamen "Mohammad Ali" gesteuert haben.

Bei diesem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ging es um einen Messerangriff im Juli 2016 in einer Cocktailbar in Berlin-Neukölln, bei der eine Person schwer verletzt wurde. Amri soll am Tatort mit einem Hammer um sich geschlagen haben. Da sein Aufenthaltsort seinerzeit nicht ermittelt werden konnte, war er zur Fahndung ausgeschrieben worden.

Der Generalstaatsanwalt in Berlin räumte gestern ein, im Rahmen dieses Verfahrens seien durch die Überwachung von Amris Telefon Anhaltspunkte dafür gewonnen worden, dass Amri zwar in kleinem Umfang, aber wiederkehrend Drogen-Geschäfte tätigte. Die Behörde habe daraufhin die Polizei aufgefordert, mit diesen Erkenntnissen einen neuerlichen Ermittlungsvorgang anzulegen, und zwar auch deswegen, weil der Verdacht eines gewerbsmäßigen Drogenhandels Grundlage für verdeckte Maßnahmen hätte sein können. Ein solcher Vorgang wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sei auch am 20. Oktober eingeleitet worden, teilte die Berliner Behörde auf Anfrage weiter mit.

In Düsseldorf befragte der Amri-Untersuchungsausschuss seine letzten Zeugen. Vermutlich werden sowohl in NRW als auch im Land Berlin neue Ausschüsse das Behördenversagen unter die Lupe nehmen. Die Grünen verlangen das auch vom Bundestag.

Das lehnt Politiker der großen Koalition hingegen ab. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) forderte Aufklärung von "allen Beteiligten im Land Berlin". Auch Bundestags-Innenausschuss-Chef Ansgar Heveling (CDU) sprach von einem "ungeheuerlichen Vorfall". Ein Untersuchungsausschuss des Bundes könne jedoch nur begrenzt Aufklärung leisten. SPD-Innenexperte Burkhard Lischka verwies darauf, dass das Kontrollgremium bereits einen umfangreichen Bericht erstellt habe und es keinen zwingenden Anlass gebe, neben Untersuchungen in den Ländern NRW und Berlin auch auf Bundesebene tätig zu werden.

(kib / may-)
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