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Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf: Anti-Terror-Datei ist beschlossene Sache

zuletzt aktualisiert: 01.12.2006 - 12:18

Berlin (RPO). Der Bundestag hat die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei beschlossen. Die Befürworter setzten sich gegen die Stimmen aller drei Oppositionsfraktionen durch.

Der Bundestag verabschiedete den Gesetzentwurf zur Anti-Terror-Datei ebenso wie die Verlängerung des nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschlossenen "Terrorismusbekämpfungsgesetzes".

In der zentralen Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern wird zwischen einer Index-Datei und einer erweiterten Datei unterschieden. Die Grunddaten der Index-Datei sind für die beteiligten 38 Behörden ohne weiteres abrufbar. Dazu gehören Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeiten, Adressen, Sprachen, Lichtbilder und besondere körperliche Merkmale.

Die erweiterten Daten können aus Quellenschutzgründen nur auf Anfrage weitergeben und im "Eilfall" zur Abwehr einer akuten Gefahr abgerufen werden. Hierzu gehören die Telefon- und Bankverbindungen, Fahrzeuge, der Familienstand, die Religionszugehörigkeit, Fahr- und Flugerlaubnisse, Fertigkeiten im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen, besuchte Orte und Angaben zu bestimmten Gruppierungen.

Innenminister Wolfgang Schäuble räumte ein, dass eine Datei zum Beispiel die Kofferbomben in Zügen nicht hätte verhindern können. Es gehe aber darum, künftigen Anschlägen vorzubeugen. So seien in den USA vor dem 11. September alle notwendigen Erkenntnisse vorhanden, aber nicht miteinander verknüpft gewesen. "Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit", sagte der CDU-Politiker. Deshalb müsse umso mehr angesichts einer anhaltenden Bedrohungslage das Menschenmögliche getan werden, um für Sicherheit zu sorgen.

"Terrorismus ist eine akute Gefahr in unserem Land", warnte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz. "Wir haben keine Hysterikerdebatte, aber sind auch nicht naiv." Die Gesetze, die zum 1. Januar in Kraft treten sollen, hätten Maß und Mitte. "Dem Netzwerk der Terroristen stellen wir hier ein Netzwerk der Sicherheit entgegen", erklärte sein Fraktionskollege Klaus Uwe Benneter. Darin seien keine neuen Daten enthalten, sondern genau das, was bisher von Hand zu Hand weitergegeben werde.

Für die Grünen warnte dagegen Wolfgang Wieland vor einem "Datenmoloch" und einem rechtsstaatlichen Dammbruch. "Beide Gesetze atmen den Geist des Überwachungsstaates." Auch die FDP hätte eine reine Index-Datei mitgetragen, hegt aber verfassungsrechtliche Bedenken gegen die jetzt geplante Form mit erweiterten Grunddaten. Der Innenpolitiker Max Stadler forderte zudem, mit der Verlängerung der Sicherheitsgesetze nun endlich eine bessere Kontrolle der Geheimdienste einzuführen.

Der Linksfraktions-Abgeordnete Jan Korte sagte voraus, dass das Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht landen werde. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit werde abermals zu Lasten der Freiheit gekippt.

Die auf fünf Jahre befristeten Regelungen des "Terrorismusbekämpfungsgesetzes" werden dem Bundestagsbeschluss zufolge um weitere fünf Jahre verlängert. Zugleich erhalten die Nachrichtendienste erweiterte Auskunftsrechte, etwa einen direkten Zugriff auf Fahrzeug- und Halterdaten des Kraftfahrzeugbundesamtes.

Quelle: afp

 
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