Antiterrorkampf In der Koalition gibt es Kritik am Datenaustausch

Berlin · Im Kampf gegen den Terrorismus will die Regierung einen Datenaustausch mit EU-Ländern beschließen. Bei Datenschützern und selbst in den eigenen Reihen wird das kritisch gesehen.

In der großen Koalition gibt es Kritik am geplanten Datenaustausch mit EU-Ländern im Antiterrorkampf. Fraglich sei es, wie man sicherstellen wolle, "dass in anderen Ländern rechtsstaatliche Prinzipien gewährleistet" seien, sagte der SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Christian Flisek, am Donnerstag im Deutschlandfunk. Letztlich laufe es darauf hinaus, "dass man sich auf Zusicherungen anderer Regierungen verlasse". Trotz seiner Bedenken will Flisek jedoch dem Gesetzentwurf am Freitag im Bundestag zustimmen.

Zuvor hatte die Bundes-Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff die Pläne im Grundsatz kritisiert. Der Gesetzentwurf berge "erhebliche verfassungsrechtliche Risiken", schrieb Voßhoff in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestags. Die Vorgaben des Verfassungsgerichts für einen effizienten Datenschutz seien nicht wirksam umgesetzt.

Der Entwurf sorge nicht für ausreichende Transparenz und verstoße schon deshalb gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung. Voßhoff kritisiert wie zuvor auch die Opposition die Eile, mit der das Gesetz den Bundestag passieren soll.

Das Institut für Menschenrechte warnte bereits vor rund einer Woche davor, das Gebot zu durchbrechen, personenbezogene Daten zwischen Nachrichtendiensten und Polizei grundsätzlich nicht auszutauschen.
"Das Anti-Terror-Gesetz soll den Grundstein für die Einrichtung gemeinsamer Dateien des Bundesamtes für Verfassungsschutz und ausländischer Partnerdienste legen", heißt es in der Mitteilung.
Damit stehe ein Paradigmenwechsel bevor.

Der Verein Digitalcourage sieht die Pläne ebenfalls mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. "Die Bundesregierung konnte die Verhältnismäßigkeit und Wirkung der Maßnahmen bislang nicht nachweisen, so wie es bei Grundrechtseingriffen vorgeschrieben ist", hieß es in einer Mitteilung von Donnerstag.

Unterdessen will die Koalition Teile des Gesetzes noch verschärfen.
Ein entsprechender Eilantrag soll zusammen mit dem Entwurf am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Die Ergänzung sieht vor, dass die Daten jugendlicher Gefährder schon ab 14 statt 16 Jahren gespeichert werden könnten. Es sei erschreckend, wie viele Minderjährige sich radikalisierten und sogar an Kampfhandlungen beteiligt seien, sagte der innenpolitische SPD-Fraktionssprecher Burkhard Lischka der Zeitung "Die Welt".

Zudem soll die Ausweispflicht beim Erwerb von Prepaid-Handy-Karten schneller realisiert werden. Bei solchen SIM-Karten soll dann generell die Ausweisnummer des Käufers gespeichert werden.

(dpa)
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