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Nach Skiunfall: Anwalt: Althaus räumt nur Mitschuld ein

zuletzt aktualisiert: 03.03.2009 - 06:10

München (RPO). Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Sein Anwalt Walter Kreissl wehrt sich gegen Äußerungen, der CDU-Politiker habe die Schuld eingeräumt. Althaus habe in einer Stellungnahme lediglich von einer Mitschuld gesprochen.

Althaus' Anwalt erklärte in der "Süddeutschen Zeitung", der Ministerpräsident habe "kein volles Schuldanerkenntnis" für den Tod der bei einem Skiunfall ums Leben gekommenen Frau aus der Slowakei abgegeben.

Althaus sei noch immer nicht vernehmungsfähig. Eine Stellungnahme habe er insbesondere auch deshalb abgegeben, "damit auch die zivilrechtlichen Fragen zügig geregelt werden können". Althaus hatte zuvor der Familie der verstorbenen 41-Jährigen bereits eine weit reichende Entschädigung angeboten.

Althaus war am Neujahrstag bei einer Abfahrt im Skiurlaub in Österreich von seiner Piste abgewichen und mit der Frau kollidiert, die an ihren Verletzungen starb. Der Ministerpräsident selbst erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung. Er wird seit mehreren Wochen in der Klinik in Allensbach am Bodensee behandelt.

Am Montag war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft im österreichischen Leoben Anklage gegen Althaus wegen fahrlässiger Tötung erhoben hat. In Berichten hieß es, der CDU-Politiker habe in einer Stellungnahme die Ergebnisse von Sachverständigengutachten zu dem Unfall zur Kenntnis genommen und die Verantwortung für den Tod der 41-Jährigen übernommen.

Wann die Verhandlung gegen Althaus stattfindet, ist noch unklar. Der Ministerpräsident muss dabei nicht persönlich anwesend sein. Es genüge, wenn ein bevollmächtigter Vertreter an der Verhandlung teilnehme, sagte Kreissl der Zeitung.

Quelle: DDP

 
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