Vorwürfe gegen Ministerin Özkan: Arbeitsverträge am "Rande der Legalität"
zuletzt aktualisiert: 01.05.2010 - 20:10Hamburg (RPO). Die neue niedersächsische Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) ist wegen Arbeitsverträgen, die sie in ihrer Zeit als Managerin des Postdienstleisters TNT abgeschlossen hat, in die Kritik geraten. Ein Experte sieht die Verträge an der Grenze zur Sittenwidrigkeit
Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" unter Berufung auf ihm vorliegende Verträge schreibt, haben Beschäftigte 2008 lediglich 7,50 Euro Stundenlohn und nur 20 bis 22 Tage Jahresurlaub erhalten.
Zudem war dem Bericht zufolge in den von Özkan unterzeichneten Vereinbarungen unter anderem geregelt, dass im Bruttolohn "Mehrarbeit von bis zu zehn Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit" enthalten sei. "Vorbereitungshandlungen" wie "Feinsortierung" und "Zählung" wurden nicht honoriert.
Nach Einschätzung des Arbeitsrechtlers Otto Ernst Kempen schuf Özkan damit "Arbeitsverhältnisse am Rande der Legalität". "Da ihr als Juristin zudem bekannt gewesen sein muss, dass damals ein Postmindestlohn von 9,80 Euro galt, hat sie mit ihren Löhnen die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschritten", sagte der Professor aus Frankfurt am Main.
Özkan wolle sich zu ihrer früheren Tätigkeit nicht äußern, berichtete der "Spiegel". Als Ministerin hat sie dem Bericht zufolge aber offenbar mehr Verständnis für Beschäftigte. "Gute Arbeit muss angemessen bezahlt werden", sagte sie dem Magazin. Es dürfe "keine sittenwidrigen Löhne geben".
In der Pflegebranche hätten sich die Tarifpartner kürzlich auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro geeinigt. "Das begrüße ich sehr", sagte Özkan dem Nachrichtenmagazin.
Ein Sprecher des niedersächsischen Sozialministeriums nannte die "Unterstellungen" "absurd und haltlos". "Frau Özkan hat sich in ihrer beruflichen Zeit als Leiterin der TNT-Niederlassung Hamburg immer an das geltende Tarifvertragsrecht gehalten. Mit der etablierten Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation CGPT sind umfassende Haustarifverträge vereinbart worden", sagte der Sprecher am Abend in Hannover.
Alle Löhne seien entsprechend den Tarifverträgen gezahlt worden. Der Betriebsrat in der Niederlassung Hamburg sei zu jeder Zeit partnerschaftlich in die Tarifverhandlungen eingebunden worden.
Auch die Urlaubsansprüche der Belegschaft hätten zu jeder Zeit den arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprochen. Der als allgemeinverbindlich behauptete Post-Mindestlohn sei im Übrigen vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28. Januar 2010 in letzter Instanz für nichtig erklärt worden.
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