Länder einigen sich auf Übergangsregelung Asylbewerber bekommen mehr Geld

Mainz · Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli mehr Geld für Asylbewerber gefordert. Der Bund berechnet die Regelsätze noch, für die Zwischenzeit haben sich die Länder auf eine Übergangslösung geeinigt. Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene erhielten ab jetzt 346 Euro pro Monat statt bisher knapp 225 Euro, teilte die rheinland-pfälzische Integrationsministerium am Dienstag in Mainz mit.

 Im Juli entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Asylbewerber mehr Geld bekommen müssen. Erwachsene Asylbewerber erhielten bisher rund 40 Prozent weniger Geld als ein Hartz-IV-Empfänger.

Im Juli entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Asylbewerber mehr Geld bekommen müssen. Erwachsene Asylbewerber erhielten bisher rund 40 Prozent weniger Geld als ein Hartz-IV-Empfänger.

Foto: dapd, Winfried Rothermel

Das ist eine Steigerung um rund die Hälfte. Jugendliche über 15 Jahre sollen 271 Euro bekämen (knapp 200 Euro). Damit reagieren die Länder auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Sätze orientieren sich an den Hartz-IV-Leistungen.

Eigentlich zuständig für die Festlegung einheitlicher Regelsätze ist der Bund, Länder und Kommunen zahlen die Leistungen. Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Jens Flosdorff, sagte, er begrüße es, wenn sich die Länder auf eine einheitliche Linie für den Übergang geeinigt hätten. Das Ministerium sichere zu, die Regelsätze schnellstmöglich neu zu berechnen. Dem entsprechenden Gesetz muss auch der Bundesrat zustimmen.

Die Karlsruher Richter hatten im Juli entschieden, dass Asylbewerber mehr Geld bekommen müssen. Flüchtlinge und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht müssen nach der Übergangsregelung etwa so viel Geld bekommen wie Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe. Das Gericht sprach im Juli davon, dass als Übergangsregelung ein allein lebender, erwachsener Asylbewerber mit 336 Euro pro Monat rechnen könne, Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren mit 260 statt 200 Euro.

Die rheinland-pfälzische Ministerin Alt nannte es "skandalös", dass die Bundesregierung bisher keine gesetzliche Regelung für die künftige Höhe gefunden hat. Weil der Bund nichts festgesetzt habe, seien die Länder tätig geworden, sonst hätte es in jedem Land eine andere Berechnungsgrundlage gegeben, sagte eine Ministeriumssprecherin.

(dpa)
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