Breite Mehrheit für Asylpaket II Bundestag beschließt beschleunigte Asylverfahren

Berlin · Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit das Asylpaket II beschlossen. Das lange auch in der großen Koalition umstrittene Gesetz sieht schnellere Asylverfahren in Registrierzentren für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive und Einschränkungen beim Familiennachzug vor.

Das ist das Asylpaket II
Infos

Das ist das Asylpaket II

Infos
Foto: ap

In der namentlichen Abstimmung votierten 429 Abgeordnete mit Ja, es gab 147 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Die Abgeordneten billigten zugleich ein Gesetz, mit dem die Hürden für die Ausweisung straffällig gewordener Ausländer abgesenkt werden.

Aus der großen Koalition haben ein CDU-Abgeordneter und 30 SPD-Parlamentarier mit Nein votiert. Das geht aus Angaben der Bundestagsverwaltung vom Donnerstag in Berlin hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorlagen.

Nach der Aufschlüsselung gab es von der CDU/CSU-Fraktion 287 Ja-Stimmen und eine Nein-Stimme, 22 Unionsabgeordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil. Bei der SPD waren es 142 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen, vier Enthaltungen, 17 Politiker gaben keinen Stimmzettel ab. Bei der Linken votierten 55 Abgeordnete mit Nein, neun Mitglieder nahmen an der Abstimmung nicht teil. Bei den Grünen sagten 61 Abgeordnete Nein, zwei gaben keine Stimme ab.

In der Debatte verteidigten Redner von Union und SPD das Gesetz gegen die Kritik von Linken und Grünen. Von der Aussetzung des Familiennachzuges für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz würden nur sehr wenige Menschen betroffen sein, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD). Über die Gesetze soll der Bundesrat bereits am Freitag entscheiden.

Das wurde beschlossen:

  • Registrierzentren: Bundesweit werden bis zu fünf Registrierzentren eingerichtet, in denen beschleunigte Asylverfahren vorgenommen werden sollen. Diese soll es insbesondere für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten geben sowie für solche, die ihre Dokumente vernichtet haben oder wo "die Umstände offensichtlich diese Annahme rechtfertigen". In den Zentren sollen dem Gesetzentwurf zufolge die Verwaltungsverfahren innerhalb von einer Woche, Gerichtsverfahren innerhalb von zwei Wochen beendet werden. Währenddessen müssen die Flüchtlinge in der Umgebung der Einrichtung bleiben.
  • Leistungen für Asylbewerber: Zur besseren Steuerung des Zuzugs wird der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit der Registrierung und Verteilung der Asylsuchenden verknüpft. Asylsuchende erhalten die vollen Leistungen erst nach ihrer Verteilung und der Ausstellung des neuen Ankunftsnachweises in der ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung.
  • Kosten der Sprach- und Integrationsförderung: Für die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen sollen die Flüchtlinge einen Anteil von zehn Euro im Monat selbst beisteuern.
  • Familiennachzug: Das Recht auf Familiennachzug wird für alle Flüchtlinge, die den Status des eingeschränkten, sogenannten subsidiären Schutzes haben, für zwei Jahre ausgesetzt. Das soll künftig auch wieder für einen Teil der Syrer gelten, die zuletzt im vereinfachten schriftlichen Verfahren fast ausnahmslos als Bürgerkriegsflüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt worden waren. Irritationen hatte es zuletzt über den Familiennachzug bei Minderjährigen gegeben. Schließlich einigten sich die Koalitionspartner darauf, dass auch für sie die Aussetzung gilt. In Härtefällen soll aber der Nachzug der Eltern nach Deutschland möglich sein. Für alle anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention bleibt es auch künftig beim Anspruch auf Familiennachzug - in der Regel Ehepartner und Kinder.
  • Beschleunigte Abschiebungen: Künftig soll strenger kontrolliert werden, ob ein abgelehnter Asylbewerber aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschoben werden kann. Asylbewerber sollen ein Attest künftig unverzüglich vorlegen müssen, und nicht erst kurz vor der Abreise. Auch für die Arztwahl sind Einschränkungen vorgesehen.

Unmittelbar nach dem Asylpaket II wurde auch das Gesetz zur Abschiebung straffälliger Ausländer vom Bundestag beschlossen, mit dem die Koalition auf die Kölner Geschehnisse aus der Silvesternacht reagiert. Künftig soll ein Ausländer bereits dann ausgewiesen werden können, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Konkret geht es um Delikte gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung.

Wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verhängt, liegt dem neuen Gesetz zufolge sogar ein "besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" vor. In Köln war es in der Silvesternacht zu Übergriffen gekommen, bei denen zahlreiche Frauen sexuell belästigt wurden.

Einem Asylbewerber, der wegen einer der genannten Deliktarten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, kann künftig der Flüchtlingsstatus verweigert werden. Entsprechend der bisherigen Rechtslage ist die Flüchtlingsanerkennung ausgeschlossen, wenn er rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde.

Die Ausweisung bedeutet allerdings nicht in jedem Fall, dass der Straftäter auch abgeschoben wird. Denn häufig nehmen die Herkunftsländer die Flüchtlinge nicht wieder auf. Die Bundesregierung verhandelt deshalb mit den betroffenen Staaten, damit diese ihre Bürger wieder aufnehmen.

(hebu/afp/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort