Asylpolitik Baden-Württemberg führt Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ein

Stuttgart · In Baden-Württemberg können anerkannte Asylbewerber ihren Wohnsitz grundsätzlich nicht mehr frei wählen. Nach Bayern hat nun auch das Nachbarland die Wohnsitzauflage eingeführt.

Asylpolitik: Baden-Württemberg führt Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ein
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Innenminister Thomas Strobl (CDU) informierte die Ausländerbehörden am Montag in Stuttgart über die neuen Regelungen, die auf der Grundlage des vor einigen Wochen beschlossenen Integrationsgesetzes des Bundes erlassen wurden. Ziel ist es, anerkannte Asylbewerber gleichmäßig auf das Land zu verteilen und zu vermeiden, dass sich Ghettos bilden. Wer sich nicht am zugewiesenen Wohnort aufhalte, bekomme keine Sozialleistungen mehr, teilte das Ministerium mit.

Ausgenommen von der Regelung seien anerkannte Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie müssten mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von mindestens 712 Euro nachweisen. Härtefälle und familiäre Belange würden berücksichtigt.

(felt/dpa)
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