Neue Regeln fürs Asylrecht Menschenrechtsaktivisten sind entsetzt

Berlin · Die Bundesregierung hat ein neues Gesetzespaket mit empfindlichen Verschärfungen für das Asylrecht vorgelegt. Menschenrechtsorganisationen und Oppositionspolitiker sind außer sich. "Das Asylpaket II ist ein Sammelsurium an Schweinereien", heißt es.

 Kritiker befürchten beim Asylpaket II eine Aushöhlung des Rechts.

Kritiker befürchten beim Asylpaket II eine Aushöhlung des Rechts.

Foto: dpa

Der Aufschrei ist groß. Unmenschlich, hart, populistisch und unverhältnismäßig - so lautet die Kritik am neuesten Flüchtlingsprojekt der schwarz-roten Bundesregierung. "Das Asylpaket II ist ein Sammelsurium an Schweinereien", klagt die Linke-Innenpolitikerin Ulla Jelpke. Die Regierung sieht die Pläne dagegen als notwendiges Mittel, um die gewaltigen Flüchtlingszahlen nach unten zu bringen.

Für eine Gruppe von Schutzsuchenden soll es künftig Schnellverfahren in Spezialeinrichtungen geben. Für bestimmte Flüchtlinge wird der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Algerien, Marokko und Tunesien kommen neu auf die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten". Die Asylbewerberleistungen werden etwas gekürzt. Und auch bei Abschiebungen sind deutliche Verschärfungen vorgesehen.

Die Details:

Wie soll das Verfahren in den neuen Aufnahmeeinrichtungen aussehen?

Asylanträge sollen dort im Eiltempo abgearbeitet werden: eine Woche für den Verwaltungsakt, zwei Wochen für das juristische Prozedere bei einem möglichen Einspruch. Wer keinen Erfolg mit seinem Antrag hat, soll direkt aus diesen Einrichtungen heimgeschickt werden. Während ihres Aufenthalts dürfen die Betroffenen den Bezirk der Ausländerbehörde, in der ihre Aufnahmeeinrichtung liegt, nicht verlassen. Tun sie das doch, ruht ihr Verfahren und kann nur einmal und nur innerhalb von neun Monaten wieder aufgenommen werden.

Wer soll künftig in diesen Einrichtungen landen?

Schutzsuchende aus "sicheren Herkunftsländern" und Menschen, die schon erfolglos in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und es nun wieder versuchen. Aber zum Beispiel auch jene, die falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben, ihren Pass vernichtet haben oder sich weigern, Fingerabdrücke abzugeben. Wie viele Menschen das am Ende trifft, ist unklar. Die Organisation Pro Asyl befürchtet schlampige Schnellverfahren für eine große Zahl von Flüchtlingen.

Für wen greifen künftig die Beschränkungen beim Familiennachzug?

Es geht um Menschen, für die nur "subsidiärer Schutz" in Deutschland gilt. Das sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen.

Es handelt sich derzeit um eine relativ kleine Gruppe. 2015 zum Beispiel bekamen etwa 1700 Menschen "subsidiären Schutz". Die Beschränkung beim Familiennachzug gilt aber nur für jene, denen nach Inkrafttreten des Gesetzes ein solcher Status erteilt wird.

Sind auch Syrer betroffen?

Derzeit bekommen Syrer ganz überwiegend Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Bald könnten sie aber auch wieder vermehrt nur "subsidiären Schutz" erhalten. Da gerade die SPD syrische Flüchtlinge von der Beschränkung verschonen wollte, ist für jene nun eine Umgehungsoption geplant: Über geplante Kontingente mit Nachbarstaaten Syriens sollen auch "subsidiär Geschützte" Familienangehörige nachholen können. Allerdings müssen solche Kontingente erst noch auf EU-Ebene vereinbart werden. Organisationen befürchten, dass die Beschränkung verstärkt Frauen und Kinder auf Schlepperboote treibt.

Was hat die Koalition noch vor?

Ursprünglich war geplant gewesen, Asylbewerber an den Kosten für Integrationskurse zu beteiligen. Stattdessen werden die Asylbewerberleistungen nun insgesamt leicht gekürzt - für einen alleinstehenden Bezieher zum Beispiel um zehn Euro. Außerdem sollen bei Abschiebungen nur noch gravierende Gesundheitsprobleme ein Hindernis sein: "lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch Abschiebung wesentlich verschlechtern würden".

Warum werden Algerien, Marokko und Tunesien als "sicher" eingestuft?

Die Zahl der Asylbewerber aus Algerien und Marokko ist zuletzt deutlich gestiegen. Ihre Chancen auf ein Bleiberecht gehen jedoch gegen Null. Die Einstufung ermöglicht es den Behörden, Menschen von dort etwas schneller in die Heimat zurückzuschicken. Die Regierung verspricht sich aber vor allem eine abschreckende Signalwirkung. Im Fall von Tunesien gab es allerdings gar keinen großen Anstieg.

Ist die Einstufung gerechtfertigt?

Der Gesetzgeber kann ein Herkunftsland als "sicher" einstufen, wenn "gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet". Organisationen wie Pro Asyl und Amnesty International lehnen dieses Konzept generell ab. Sie haben aber auch konkrete Einwände: In Marokko und Tunesien gebe es Folter durch Polizei und Sicherheitskräfte. In beiden Ländern würden Homosexuelle vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt. In Tunesien, aber auch Algerien, werde das Recht auf freie Meinungsäußerung beschränkt.

Wie sieht der Zeitplan für die Gesetzespläne aus?

Die Regierung will das Paket mit den Asylverschärfungen im Eiltempo noch bis Ende Februar durch Bundestag und Bundesrat bringen. Bei dem Gesetz zu den "sicheren Herkunftsstaaten" könnte es länger dauern, denn hier muss der Bundesrat zustimmen. Das heißt, die Koalition muss eine Mehrheit organisieren und dafür auch grün-mitregierte Länder auf ihre Seite bringen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat schon Gesprächsbereitschaft signalisiert.

(pst/dpa)
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