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Tarifabschluss im öffentlichen Dienst: Auch Abgeordneten-Diäten werden kräftig erhöht

zuletzt aktualisiert: 06.05.2008 - 06:56

Hannover (RPO). Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wirkt sich auch auf die Diäten der 612 Bundestagsabgeordneten aus. Einem Medienbericht zufolge werden die Bezüge zum 1. Januar 2009 um 278 Euro und zum 1. Januar 2010 um weitere 213 Euro angehoben.

Das gehe aus dem Entwurf des "Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2008/2009" der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hervor, berichtet die in Hannover erscheinende "Neue Presse".

"Die Abgeordnetenentschädigung beträgt mit Wirkung vom 1.1. 2009 7946 Euro und vom 1. Januar 2010 8159 Euro", heißt es in Artikel 13 des Gesetzes. Derzeit betragen die Diäten 7339 Euro, eine Anhebung auf 7668 Euro zum 1. Januar 2009 ist bereits Gesetz. Die Tariferhöhung kommt nun noch einmal hinzu.

Die Abgeordnetenentschädigung orientiere sich an der jeweiligen Höhe der Besoldungsgruppen R 6 und B 6, heißt es in der Gesetzesbegründung, also an den Bezügen der Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Daher würde die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2009 "um 278 Euro (3,63 vom Hundert) und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 vom Hundert)" ansteigen.

Die Anpassung für die Abgeordneten erfolge damit im Vergleich zu den Beamten "um ein Jahr zeitversetzt". Abgeordnete und Mitglieder der Bundesregierung würden allerdings die für Januar 2009 für Beamte vorgesehene "einmalige Zahlung in Höhe von 225 Euro" nicht erhalten.

Quelle: afp2

 
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