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Nebenjobs der Politiker im Internet: Auch Angela Merkel hat einen Nebenjob

zuletzt aktualisiert: 05.07.2007 - 16:02

Berlin (RPO). Einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag die Nebeneinkünfte aller 613 Bundestagsabgeordneten im Internet veröffentlicht. Zu den Spitzenverdienern gehören demnach die CDU-Politiker Friedrich Merz und Heinz Riesenhuber. Auch Angela Merkel hat nach dieser Aufstellung einen "Nebenjob": Bundeskanzlerin.

Im Eintrag der Abgeordneten Angela Merkel (CDU) heißt es in der Rubrik "Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat" wörtlich: "Bundeskanzlerin, Berlin, monatlich Stufe 3." Damit wird ausgewiesen, dass Merkel für ihre Arbeit als Bundeskanzlerin mehr als 7000 Euro pro Monat bezieht. In die selbe Verdienstkategorie fallen Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) und die anderen Minister mit Parlamentsmandat: Auch bei ihnen ist für ihre "Nebentätigkeit" im Bundeskabinett jeweils die Stufe 3 genannt.

Merz und Riesenhuber Spitzenverdiener

Die Informationen sind auf der Internetseite bundestag.de einzusehen. Der Rechtsanwalt und CDU-Politiker Merz, der auch Klage in Karlsruhe eingereicht hatte, gibt an, von acht Konzernen jährlich Einkommen der Stufe drei - also mehr als 7.000 Euro monatlich - zu beziehen. Darunter sind Versicherungskonzerne wie Axa, DBV Winterthur sowie die Commerzbank, BASF Antwerpen und die Deutsche Börse. Auch der ehemalige Forschungsminister und CDU-Politiker Riesenhuber übt neben seinem Mandat mehrere Nebentätigkeiten der Stufe drei und andere bezahlte lukrative Funktionen in Unternehmen aus.

Einkünfte in den jeweiligen Abgeordneten-Biografien werden, sofern vorhanden, in drei Einkommensstufen ausgewiesen: Stufe 1 erfasst monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7.000 Euro.

Nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Klage von neun Parlamentariern gegen das entsprechende Gesetz zurückgewiesen. Die Entscheidung fiel bei einem Patt von vier zu vier Richterstimmen. Die Kläger hatten in der Offenlegungspflicht einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit und die Unabhängigkeit des Abgeordnetenmandats gesehen. Gerade für Selbstständige und Anwälte sei ein Parlamentsmandat kaum noch zumutbar, wenn sie detailliert offen legen müssten, wie viel Geld sie von welchem Auftraggeber oder Mandanten erhielten.

Ausschlaggebend für das Urteil war aber die Auffassung der Richter, mit der Freiheit des Mandats seien nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Mit der Pflicht zur Offenlegung von Einkünften ab einer bestimmten Höhe könne sich der Wähler selbst ein Bild über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Volksvertreter machen.

Der Bundestag hatte bereits im Oktober 2005 einen neuen Verhaltenscodex verabschiedet. Auf Grund der in Karlsruhe anhängigen Klage entschied Lammert, das Gesetz bis zu einer Urteilsfindung nicht umzusetzen. Experten wie der Parteienrechtler Hans-Herbert von Arnim hatten dieses Vorgehen als "glatten Gesetzesbruch" kritisiert.

Quelle: ap

 
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