Ausländerrecht Kauder will Flüchtlinge nach Sozialbetrug abschieben

Passau · Volker Kauder, der Unionsfraktionschef, hat dafür plädiert, Flüchtlinge bei Sozialbetrug abzuschieben. "Wir müssen das Ausländerrecht ändern, damit diejenigen, die Sozialleistungen erschleichen, künftig eher aus dem Asylverfahren herausgenommen und abgeschoben werden können."

 Volker Kauder will das Ausländerrecht verschärfen.

Volker Kauder will das Ausländerrecht verschärfen.

Foto: dpa, gam tba vfd

Das sagte Kauder der "Passauer Neuen Presse". Schon jetzt sei es bei einer Reihe von Delikten so, dass im Falle einer Freiheitsstrafe von einem Jahr der Anspruch auf Asyl verwirkt werde. Dazu müsse künftig auch der Tatbestand des Sozialbetrugs gehören. Die Union wolle in Kürze mit dem Koalitionspartner über die notwendigen Schritte sprechen.

Nach Ansicht des CDU-Politikers haben die Bürger kein Verständnis, wenn Asylbewerber, die systematisch ihr Gastrecht durch Sozialbetrug missbrauchten, in Deutschland dauerhaft bleiben dürften. Die Akzeptanz des Asylrechts müsse erhalten bleiben, "vor allem im Sinne der Flüchtlinge, die sich hier anständig und gesetzestreu verhalten".

Zuvor hatten sich auch führende Innenpolitiker der Union in der "Bild" für eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes ausgesprochen. Sie wollen eine Handhabe gegen Asylbewerber, deren Verfahren weiterlaufen, obwohl sie des schweren Sozialbetrugs schuldig gesprochen wurden.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), sagte der Zeitung, "ähnlich wie bei einem Gewaltverbrechen zeigt massenhafter Sozialbetrug, dass jemand Probleme hat, zu akzeptieren, dass er sich in einem freiheitlichen Rechtsstaat befindet. Hier sollten wir die Hürden für den Stopp des Asylverfahrens und Ausweisung weiter absenken". Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), "Wir müssen überprüfen, ob nicht auch in solch schweren Sozialbetrugsfällen die Asylverfahren beendet werden müssen."

Dem widersprach der Grünenpolitiker Volker Beck. Die Genfer Flüchtlingskonvention sei "keine Knetmasse, die man sich zurechtbiegen kann, wie man gerade lustig ist", sagte der Abgeordnete auf Anfrage. Sozialleistungsbetrug sei eine Straftat und müsse verfolgt werden. Das habe aber mit dem Asylverfahren nichts zu tun.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht noch erheblichen Klärungsbedarf. Alle Maßnahmen müssten sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen messen lassen, erklärte Jörg Radek, GdP-Vorsitzender in der Bundespolizei. "Wir sollten uns davor hüten, unsere Werte und Rechtsauffassung durch politischen Aktionismus zu opfern, nur um einige Tausend Menschen ohne Bleibeperspektive vielleicht einige Wochen schneller aus dem Land zu bekommen."

Die Gründe für eine Nichtausreise seien vielfältig. "Es macht einen deutlichen Unterschied, ob jemand seine Identität verschleiert und straffällig geworden ist oder ob eine vielköpfige Familie mit schulpflichtigen Kindern nicht ausreisen kann, weil das Familienoberhaupt krank ist. Dem muss Rechnung getragen werden", so Radek.

(felt/KNA)
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