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Pendlerpauschale: Austermann: Pendler dürfen hoffen

zuletzt aktualisiert: 26.01.2008 - 08:56

Köln (RPO). Die Chancen stünden gut, dass die Kürzung der Pendlerpauschale rückgängig gemacht werde: Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Dietrich Austermann gab sich zuversichlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Entscheidung des Bundesfinanzhofs anschließe.

Die Richter in Karlsruhe werden nach Ansicht des CDU-Politikers die Begründung ihrer Münchner Kollegen nicht einfach beiseite schieben können. Der Bundesfinanzhof habe in den vergangenen Jahrzehnten in Fragen der Verfassungsmäßigkeit von steuerlichen Vorschriften "zu fast hundert Prozent richtig gelegen", sagte Austermann am Samstag im Deutschlandfunk.

Der Politiker bezeichnete die Position der Münchner Richter als verfassungsgemäß. "Es kann nicht sein, dass der Weg des Arbeitnehmers zu seinem Arbeitsplatz in den ersten 20 Kilometern ein Privatweg und in den zweiten 20 Kilometern ein Dienstweg ist", kritisierte Austermann. Sein Bundesland habe damals nur "knurrend" der Kürzung der Entfernungspauschale zugestimmt.

Austermann forderte Bundesfinanminister Peer Steinbrück (SPD) auf, jetzt schnell im Sinne der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu handeln. Die Finanzminister profitieren dem CDU-Politiker zufolge zudem heute "sehr heftig" von der Preisentwicklung beim Benzin. Derzeit gehe "mehr als die Pendlerpauschale ausmacht an Mehrwertsteuer zusätzlich in die Staatskasse. Steinbrück hat also überhaupt gar kein Loch, wenn er auf diese Regelung der Kappung verzichtet".

Seit 1. Januar können Pendler die Kosten für den Weg zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. Die große Koalition hat das sogenannte Werkstorprinzip eingeführt, dem zufolge Fahrten zur Arbeit dem privaten Bereich zuzuordnen sind und die berufliche Sphäre erst am Werkstor beginnt.

Quelle: afp

 
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