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Auswärtiges Amt beharrt auf Kostenersatz für Befreiung von Geiseln

zuletzt aktualisiert: 11.06.2006 - 11:53
München (ddp). Das Auswärtige Amt beharrt auf einer Beteiligung im Ausland entführter Deutscher an den Kosten für ihre Befreiung. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" vorab berichtete, hat das Ministerium gegen ein ablehnendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. April beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt. Eine Rucksacktouristin aus der Nähe von Bremen soll dem Außenamt 12.640 Euro für einen Hubschrauber-Rettungsflug aus dem Dschungel Kolumbiens zahlen. Dort war sie im September 2003 für 74 Tage in die Gewalt linksradikaler Guerilleros geraten. Auf ihre Klage gegen die Forderung des Außenamts befand das Verwaltungsgericht dem Blatt zufolge, in einem so "politischen" Geiselfall bestehe keine gesetzliche Pflicht zum Kostenersatz für die Hilfe deutscher Konsulate. Bei der höheren Instanz berufen sich die Juristen des Außenministeriums dem Magazin zufolge auf Paragraph 6 des Konsulargesetzes. Dieser bestimme ausdrücklich, dass die Verpflichtung zum Ersatz der Auslagen auch für Deutsche gelte, die im Ausland durch "kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen" geschädigt oder bedroht würden.

Quelle: afp2

 
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