Hartz-IV-Sperre für Zuwanderer rechtens BA: "Beschäftigungswunder" bei Rumänen und Bulgaren

Berlin · Deutschland darf Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern, wenn die Bürger allein wegen des Bezugs der Sozialleistung einreisen. Dabei findet die Mehrheit der zuwandernden Bulgaren und Rumänen in Deutschland schnell Arbeit.

Europäische Union: Hartz-IV-Sperre für Zuwanderer rechtens
Foto: dpa, obe_cu lof

"Beschäftigungswunder" bei Rumänen und Bulgaren

Das Urteil hat wegen der Debatte über möglichen Missbrauch von Sozialleistungen von Zuwanderern grundsätzliche Bedeutung. Die Diskussion hatte sich entzündet, weil seit dem 1. Januar auch Bulgaren und Rumänen die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen.

Manche Städte, etwa Duisburg, verzeichnen seither einen deutlichen Anstieg an Hartz-IV-Beziehern aus diesen Ländern. Die große Mehrheit der zuwandernden Bulgaren und Rumänen findet in Deutschland jedoch sofort Beschäftigung. "Wir erleben bei den EU-Bürgern aus den zwei Staaten ein wahres Beschäftigungswunder", sagte Herbert Brücker, Experte am Forschungsinstitut IAB.

Bei Hartz IV jeden Einzelfall prüfen

Im konkreten Fall, der vor dem EuGH am Dienstag entschieden wurde, ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter hatte ihr die Leistung verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm und auch zuvor keine gesucht hatte.

Um aber erst einmal ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland zu haben, hätte die Frau über "ausreichende Existenzmittel" verfügen müssen. Da die Frau diese nicht hatte, könne sie auch kein Recht auf Aufenthalt und damit nicht das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot für sich geltend machen, so der EuGH. Sie habe deshalb auch keinen Anspruch auf Hartz IV. Der EuGH gab aber klar vor, dass die deutsche Arbeitsverwaltung jeden Einzelfall künftig genau prüfen müsse.

(mar/anh)
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