Verbraucherschutz Banken sollen stärker für Beratung haften

Düsseldorf (RP). Berlin Union und SPD wollen die Verbraucherrechte bei Bankgeschäften stärken, weitgehende Informationspflichten gesetzlich festlegen und die Bankberater bei fehlerhaften Beratungen stärker zur Verantwortung ziehen. "Der Kunde soll wissen, warum der Berater dieses oder jenes Produkt besonders intensiv bewirbt", so die Forderung aus der Union.

 Warum empfiehlt mir meine Bank dieses oder jenes Produkt? Darüber sollen Kunden künftig besser aufgeklärt werden.

Warum empfiehlt mir meine Bank dieses oder jenes Produkt? Darüber sollen Kunden künftig besser aufgeklärt werden.

Foto: Deutsche Bank, gms

Eine Arbeitsgruppe aus Verbraucherschutz-, Rechts- und Finanzpolitikern der Koalitionsfraktionen erzielte weitgehend Einigung über eine Verschärfung der bestehenden Gesetze. Das geht aus einem Entwurf für einen gemeinsamen Antrag im Bundestag hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Vor der Finanzkrise waren zahlreiche Anleger von Bankberatern zu hochspekulativen Anlagen ermutigt worden und hatten Millionenbeträge verloren.

Ein ganzes Maßnahmenbündel soll Bankkunden künftig besser schützen. So sollen Bankmitarbeiter gesetzlich dazu verpflichtet werden, über jedes Beratungsgespräch ein detailliertes Protokoll anzufertigen und es dem Kunden auszuhändigen. In dem Dokument soll nicht nur ein "Risikoprofil" über die Anlagevarianten vermerkt sein, sondern auch die jeweilige Provision für den Verkauf der einzelnen Produkte aufgeführt werden.

Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche verlängern

"Der Kunde soll wissen, warum der Berater dieses oder jenes Produkt besonders intensiv bewirbt", sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, unserer Redaktion. Beispielsweise würden Bundesschatzbriefe, für die Berater keine Provision bekommen, seltener angeboten als riskante Zertifikate.

Zudem sollen Finanzberater für fehlerhafte Angaben stärker haften. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche soll nicht mehr drei Jahre betragen, sondern zehn Jahre "ab dem Ende des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von dem Schaden erlangt", heißt es in dem Entwurf.

Konkret: Hat ein Berater seinen Kunden wissentlich nicht über etwaige Verlust-Risiken bei einem Produkt informiert, kann der Kunde später gerichtlich gegen die Bank vorgehen. Mit Hilfe des Gesprächsprotokolls sollen die Verbraucher dies nachweisen können.

Auf eine Zertifizierung der insgesamt mehr als 200.000 Finanzprodukte in Deutschland in Anlehnung an einen "Finanz-TÜV" konnte sich die Koalition indes nicht einigen. Dieser Anspruch sei in der Praxis nicht durchzuhalten, hieß es. Verbraucherverbände und die Stiftung Warentest sollen aber finanziell und personell besser ausgestattet werden.

"Wir schaffen Transparenz, Rechtssicherheit und stärken die Verbraucher", erläuterte SPD-Verhandlungsführer Hans-Ulrich Krüger die Pläne. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz den Bundestag passieren.

(RP)
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