Freistellungsaufträge werden automatisch weitergeleitet: Bankgeheimnis für Arbeitslose praktisch aufgehoben
zuletzt aktualisiert: 18.08.2003 - 06:02Dortmund (rpo). Das Bankgeheimnis für Arbeitslose ist einem Zeitungsbericht der "Westfälischen Rundschau" (Montag) praktisch aufgehoben. Wie das in Dortmund erscheinende Blatt am Montag berichtet, melden die Banken dem Bundesamt für Finanzen automatisch die Freistellungsaufträge, mit denen Arbeitslose Zinssteuern sparen.
Das Bundesamt gebe diese Informationen umgehend den Arbeitsämtern weiter. Wie das Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen der Zeitung bestätigte, zwingen die Ämter Arbeitslose, die Zinseinkünfte von Steuern freistellen lassen, die Höhe der Zinsen detailliert offen zu legen. Die Zinsen würden dann komplett auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet. Falls ein Arbeitsloser Zinsen verschweige, könne die Hilfe zurückverlangt werden, schreibt das Blatt.
Die automatische Information über Freistellungen könne auch auf Kinder oder Ehepartner von Arbeitslosen ausgeweitet werden. Fallen bei ihnen Zinsen an, können sie verpflichtet werden, Teile der Arbeitslosenhilfe zu übernehmen. Verweigern Arbeitslose Auskünfte über Zinseinkünfte oder sind die Auskünfte nicht komplett, kann das Arbeitsamt alle Zahlungen sofort stoppen, schreibt die Zeitung.
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