Hendricks für bundesweites Gentechnik-Verbot

München · Im Streit um Gentechnik-Anbauverbote drängt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) auf eine bundesweite Lösung. Überall in Deutschland seien die Menschen gegen "Agrogentechnik", sagte Hendricks der "Süddeutschen Zeitung".

 Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD).

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Foto: dpa, wk lof htf

Nachdem nun die EU den Weg für nationale Anbauverbote freigemacht habe, "wäre es doch völlig widersinnig, wenn wir es nicht für ganz Deutschland umsetzen würden". Das Landwirtschaftsministerium dagegen will die Entscheidung den Bundesländern überlassen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nach Auffassung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) ist diese Variante rechtlich sicherer. Ziel sei es, dass ein Anbauverbot auch vor Gericht Bestand habe.

Wie die Zeitung weiter berichtet, hat das Umweltministerium zwei Rechtsgutachten eingeholt, um die eigene Position zu untermauern. "Für die Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit eines flächendeckenden Anbauverbotes", so heiße es in einem der beiden, "ist es von Rechts wegen unerheblich, ob es durch den Bund oder die Länder erlassen wird".

Es könnte sogar vorteilhafter sein, die Frage national zu klären, schreiben die Juristen. Eine einheitliche Norm lasse erwarten, dass die Rechtssicherheit eher höher sei - verglichen mit einem "Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben" in den Mitgliedstaaten.

Die "Konsistenz von Anbauverboten und Risikobewertungen im Zulassungsverfahren" lasse sich so besser wahren, heiße es weiter. Ein anderer Experte komme zu dem Schluss, übergeordnete Ziele - etwa zum Schutz von Ökosystemen oder zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - ließen sich am ehesten mit einem bundesweiten Anbauverbot erreichen.

Diese Lebensmittel sind genmanipuliert
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Die EU hatte die "opt-out-Regel" beschlossen, um unterschiedlichen Haltungen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Hinter dem Begriff steckt eine Ausnahmeregelung, die es einem Mitgliedstaat erlaubt, sich (vorerst) nicht an der Zusammenarbeit in einem Bereich der EU-Politik zu beteiligen.

(KNA)
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