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Urteil in Berlin: Befreite Geisel muss nicht zahlen

zuletzt aktualisiert: 04.04.2006 - 13:58

Berlin (rpo). Urteil im Berliner Musterprozess: Die 2003 in Kolumbien entführte Reinhilt Weigel muss die Kosten für ihre Befreiung nicht erstatten. Das Auswärtigen Amt hatte Kosten für einen Hubschraubereinsatz in Höhe von 12.640 Euro geltend machen wollen. Dagegen setzte sich Weigel erfolgreich zur Wehr. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt werden.

In der Urteilsbegründung erklärte die Vorsitzende Richterin Renate Citron-Piorkowski, die Forderung des Auswärtigen Amtes habe keine Rechtsgrundlage. Der für den Kostenbescheid herangezogene Paragraf 5 des Konsulargesetzes (Hilfeleistung an Einzelne) sei nicht einschlägig auf diesen Fall anwendbar.

Hinter dem Paragrafen 5 könnten sich zwar auch die Kosten einer Geiselnahme verbergen, erklärte die Richterin. Allerdings nur die, die nach der Befreiung angefallen seien. "Diese Geschichte war jedoch Teil der Befreiungsaktion, wie die Beklagte selbst vorgetragen hat", sagte Citron-Piorkowski. Deshalb entziehe sich der Fall, auch wegen seiner "hohen politischen Bedeutung", einer Einordnung in das Konsulargesetz.

Citron-Piorkowski betonte, es gehe bei dem Verfahren nur um die Rechtmäßigkeit eines einzelnen Verwaltungsaktes, nicht um eine grundsätzliche Entscheidung zur Kostenübernahme für befreite Geiseln. Prozessbeobachter sprachen dagegen von einem Grundsatzurteil.

Auswärtiges Amt prüft Urteil

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärte, die Hilfe für Deutsche im Ausland auf Grundlage des Konsulargesetzes sei eine der wichtigsten Aufgaben der Auslandsvertretungen. Konsularbeamte würden sich rund um die Uhr in jährlich rund 100.000 Fällen um in Not geratene Deutsche kümmern. Das Konsulargesetz sei die Grundlage dieser Arbeit. Auch deshalb werde das Auswärtige Amt das schriftliche Urteil sorgfältig prüfen.

Dem Gericht zufolge hatte das Auswärtige Amt Weigel vorgeworfen, sich "grob fahrlässig in eine gefährliche Situation begeben" zu haben. Ihr Fall sei weder mit dem der im Februar 2003 in der Sahara entführten sechs Deutschen, noch mit dem von Susanne Osthoff vergleichbar. An Osthoff sei mangels individuell zuzuordnender Kosten kein Bescheid ergangen.

Laut Weigels Anwalt Josef Mayer soll der im Dezember 2005 im Ostjemen verschleppte ehemalige Staatssekretär Jürgen Chrobog 2.260 Euro an "fiktiven Reisekosten" für seinen Rückflug mit einer Bundeswehrmaschine zahlen. Seine Mandatin hätte eine Rückzahlung in ungefähr gleicher Höhe durchaus akzeptiert. "Wäre die Summe des Rückforderungsbescheides nicht so hoch gewesen, wäre sie gar nicht zum Anwalt gegangen."

Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, Chrobog seien die Kosten in Rechnung gestellt worden, die angefallen wären, wenn er und seine Familie einen Linienflug genommen hätten. Chrobog habe bereits bezahlt. Eine Summe nannte das Ministerium nicht.

Die nach Angaben ihres Anwalts heute 33-jährige Weigel war am 12. September 2003 auf dem Weg zu einer Ruinenstätte in Nordkolumbien mit sieben anderen Touristen entführt worden. Nach 74 Tagen wurde sie gemeinsam mit einem Spanier auf freien Fuß gesetzt. Beide wurden dem Willen der Entführer gemäß mit einem Hubschrauber vom Ort der Entführung ausgeflogen. Die Kosten teilten sich Spanien und Deutschland je zur Hälfte.

Von Bogotá aus sei Weigel mit ihrem Rückflugticket nach Deutschland gereist, hieß es vor Gericht. Weigel erschien nicht zum Prozess. Sie halte sich in Israel bei einer der ehemaligen Mitgeiseln auf, erklärte Anwalt Mayer.

Quelle: ap

 
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