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Ex-Terrorist erringt Teilerfolg vor Gericht: Beginnt Klar bald ein Theater-Praktikum?

zuletzt aktualisiert: 24.04.2007 - 16:35

Frankfurt/Main (RPO). Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar darf wieder Hafterleichterungen in Anspruch nehmen. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden und damit der Streichung der Erleichterungen durch den baden-württembergischen Justizminister Ulrich Goll widersprochen. Nun könnte Klar auch die Möglichkeit erhalten, ab Juli ein Praktikum beim Theater zu machen.

Das Gericht bezeichnete die Begründung Golls als irrelevant. "Klar hat einen Teilerfolg errungen", gab Goll zu, der weitere Vergünstigungen für den Häftling jedoch von einem neuen Gutachten abhängig machen möchte. Klars Anwalt Wolfgang Kaleck sagte dagegen, die Entscheidung könne "jetzt den Einstieg in ein ganz reguläres Lockerungsprogramm bedeuten".

Weil Klar unabhängig von seinem Gnadengesuch beim Bundespräsidenten nach 27 Jahren Haft die reguläre Entlassung im Januar 2009 zustünde, werden üblicherweise zwei Jahre vorher "entlassungsvorbereitende Maßnahmen" ergriffen. Dazu gehören auch Urlaube und offener Vollzug. Klar waren bereits in der Vergangenheit so genannte Ausführungen, das heißt Ausgang in Begleitung von zwei Beamten, gestattet worden. Diese Hafterleichterung kann er nun wieder in Anspruch nehmen.

In ihrer Entscheidung hatten die Richter unter anderem erklärt, durch Golls Ausführungsverbot sei Klar "in seinen Rechten verletzt" worden. Das Gericht gab ferner zu bedenken, dass bereits eine zweite Vollzugsplankonferenz im Fall Klar beschlossen hat, dem Gefangenen weitere begleitete und später auch unbegleitete Ausgänge zu gewähren.

Bei dieser Konferenz sei die Grußbotschaft Klars an die Rosa-Luxemburg-Konferenz "bekannt und Gegenstand der Diskussion" gewesen. An der Prognose, dass Klar nicht mehr gefährlich sei, habe dies nichts geändert, erklärten die Richter.

Theater-Intendant erneuert Praktikumsangebot

Der Intendant des Berliner Ensembles, Claus Peymann, hat unterdessen sein Praktikumsangebot an Klar erneuert: "Ich gehe davon aus - falls Christian Klar seine Meinung nicht geändert hat - dass er im Rahmen seines Freigangs ab Juli, oder besser nach den Theaterferien, seine Arbeit als Praktikant im Berliner Ensemble beginnen kann." Klars Anwalt erklärte, sein Mandant sei über das Angebot glücklich.

Peymann hatte dem 54-Jährigen bereits vor rund zwei Jahren angeboten, als Bühnentechniker ein Praktikum zu machen. Er hatte dies damit begründet, dass der Ex-Terrorist nach 23 Jahren Haft eine Chance zur Rückkehr in die Gesellschaft bekommen müsse.

Klars Anwalt Wolfgang Kaleck, sagte auf N24: "Herr Klar ist 54 Jahre alt und hat nicht so besonders gute berufliche Aussichten. Er ist daher sehr froh über so ein Angebot und hofft, dass die große öffentliche Diskussion, auch unter Beteiligung von Herrn Peymann, seinem beruflichen Werdegang nicht schadet." Klar hoffe, dass er irgendwann mal einfach in Ruhe arbeiten und einfach in Ruhe seinen Weg gehen könne.

Kronzeugenregelung soll für Aufklärung sorgen

Die Bundesregierung kündigte unterdessen an, mit Hilfe einer Kronzeugenregelung Licht in noch ungeklärte Verbrechen der Roten Armee Fraktion (RAF) zu bringen. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy (SPD), sagte im Südwestrundfunk (SWR), ein Gesetzentwurf für eine Kronzeugenregelung sei im Bundesjustizministerium in Arbeit.

Rund zehn Jahre nach der Auflösung der Terrorgruppe sei es an der Zeit, dass die früheren RAF-Mitglieder die Wahrheit sagten und zur Aufklärung der Straftaten beitrügen. Generalbundesanwältin Monika Harms will am Mittwoch vor der Presse zu den neuen Entwicklungen im Mordfall an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Begleitern Stellung nehmen.


 
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