Neue Regelung zum Schonvermögen: Bei Hartz IV droht eine Klagewelle
zuletzt aktualisiert: 16.10.2009 - 09:51Berlin (RPO). Nachdem Union und FDP angekündigt haben, das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger zu verdreifachen, droht der deutschen Justiz nach Auffassung des Sozialverbands VDK eine neue Klagewelle. Damit würde sich die Situation der ohnehin dramatisch belasteten Sozialgerichte in Deutschland zusätzlich verschärfen.
Schwarz-gelbe Verhandlungskreise hatten am Mittwoch verkündet, dass das Schonvermögen für Arbeitslose von derzeit 250 Euro pro Lebensjahr auf 750 Euro zu verdreifachen. Im konkreten Fall: Verliert ein 60-jähriger Arbeitnehmer seinen Job, beläuft sich sein Schonvermögen für die private Altersvorsorge auf 45.000 Euro. Bisher waren es lediglich 15.000 Euro. Auch Besitzer von Eigentumswohnungen sollen besser gestellt werden als bisher.
Sozialverbände und Arbeitsloseninitiativen begrüßten die Entscheidung mehrheitlich, fordern allerdings eine großzügige und rückwirkende Auslegung. Martin Behrsing vom "Erwerbslosen Forum Deutschland" erklärte zudem, dass lediglich ein geringer Teil der Jobsuchenden überhaupt über nennenswerte Ersparnisse verfüge. Für Arbeitslose, die ihr Vermögen bereits nach der alten Regelung aufbrauchen mussten, sollte eine Regelung gefunden werden.
Caritas und Kirche begrüßen Änderung
Der Generalsekretär des Caritasverbandes, Georg Cremer, hat die geplanten Änderungen gelobt. Cremer sagte im Hessischen Rundfunk, ein höheres Schonvermögen sei ein guter Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut. Allerdings helfe das nur denjenigen, die privat vorgesorgt hätten. Den Plan, dass Arbeitslose mehr als bisher hinzuverdienen dürfen, lobte Cremer ebenfalls. "Es nützt insbesondere Familien mit geringem Einkommen."
Ähnlich äußerte sich Ulrike Mascher, Chefin des VDK. Sie rechnet damit, dass sich zahlreiche Arbeitslose unfair behandelt fühlen und nachträglich eine Entschädigung fordern. "Wer schon Haus oder Versicherung opfern musste, wird die Regelung als schreiende Ungerechtigkeit empfinden. Viele werden vor Gericht ziehen", sagte Mascher der "Bild"-Zeitung. Die Regierung solle daher "ernsthaft eine rückwirkende Regelung bis 2005 prüfen".
Eine neue Klagewelle für die Sozialgerichte zusätzlich belasten. Dabei stellt sich schon derzeit die Lage dramatisch dar. Vor allem in den alten Bundesländern ist bereits seit dem vergangenen Jahr ein starker Anstieg der Verfahren zu verzeichnen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts kletterte die Zahl um 25 Prozent, in Sachsen-Anhalt um 18 Prozent, in Brandenburg immerhin um 15 Prozent. In den alten Bundesländern ist Niedersachsen mit elf Prozent in der Spitzengruppe. In Bayern liegt der Anstieg bei vier Prozent. Insgesamt zählten die Gerichte im vergangenen Jahr 369.300 Verfahren.
Experten bemängeln, dass die Hartz-Gesetze der rot-grünen Regierung zahlreiche Einzelfälle unberücksichtigt lassen. Geklagt werde beispielsweise gegen Nichterstattung von Umzugskosten, Fahrgeld für Familienbesuche oder Zuschüsse für die berufliche Fortbildung. Bei einigen dieser Fälle geht es letztlich um vergleichsweise geringe Beträge. Die Gerichte müssen dennoch verhandeln und entscheiden.
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